Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis Mitte 2019 gemeinsam mit den Kreisen, den SPD-BVV-Fraktionen und der SGK Leitlinien und eine Strategie zur Personalgewinnung – und Förderung für die kommenden Bezirkswahlen zu erarbeiten.
Dabei soll folgendes unbedingt berücksichtigt werden:
- Es soll eine Auswertung erfolgen, welche Gründe systematisch dazu führen, dass sich bestimmte Gruppen gar nicht erst bzw. nicht mehr für kommunale Ämter bewerben oder das Engagement abbrechen müssen.
- Es sollen auf dieser Basis Vorschläge erarbeitet werden, wie man die Arbeitsbedingungen für Bezirksverordnete 1) kurzfristig innerhalb der bestehenden Gesetzeslage entsprechend verändern kann und wo 2) mittelfristig eine Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlungen auch darüber hinaus notwendig ist, um weiteren Gruppen zu ermöglichen, ein Mandat in der BVV auszuüben.
- Es muss dafür Sorge getragen werden, dass es flächendeckend und systematisch Orientierungs- und Informationsangebote für BewerberInnen (z.B. Mentoring-Programme), sowie für die dann aufgestellten KandidatInnen Fortbildungsangebote gibt.
- Es sind übergreifende Kriterien für die Besetzung von BVV- und Bürgerdeputierten-Listen sowie insbesondere der Spitzenkandidaturen (BürgermeisterInnen, Bezirksamtsmitglieder) zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen ergänzend alle Kreisverbände dabei unterstützt werden, lokale Kriterien für das aufzustellende Personal zu erarbeiten.
- Es soll darauf aufbauend eine bezirksübergreifende strategische Personalentwicklung geben, die die inhaltlichen und lokalen Stärken fördert und zudem die Bevölkerung besser als bislang repräsentiert (Ausbildung, Alter, Herkunft, Geschlecht, Familie etc.).
- Es ist zu prüfen, ob und wie Kreise auch parteilosen KandidatInnen eine Kandidatur auf der BVV-Liste und als Bürgerdeputierte ermöglichen können.
- Es ist überdies zu prüfen, ob und wie im Falle mehrerer BewerberInnen für die BezirksbürgermeisterInnen- bzw. Bezirksamtsmitgliederkandidaturen Mitgliederbefragungen durchgeführt werden können, bei denen sich die Kreise und die BewerberInnen verpflichten, das Ergebnis bei der KDV mitzutragen.
- Es sollen schließlich konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren personellen, strukturellen und finanziellen Stärkung der Fraktionsbüros erarbeitet werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Kreise als Material (Konsens)
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