Antrag 157/I/2019 Kommunale Strukturen schaffen und stärken

Vorbereitung für die älter werdende Gesellschaft treffen

Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels

 

Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wird in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke mit personeller und finanzieller Unterstützung des Landes eine Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels durchgeführt, die:

 

  • die demographischen Entwicklungen der Altersgruppen bis 2035 erfasst und die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2035 hochrechnet,
  • die bereits vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen, wie stationäre und ambulante Pflege, betreutes Wohnen, altersgerechte Wohnungen, Nachbarschafts-, Kiezeinrichtungen und Mehrgenerationenhäuser sowie öffentliche und private Initiativen erfasst,
  • den notwendigen Personalbedarf der Pflege ambulant, stationär und beratend errechnet.

 

Diese Erhebungen münden in die Erstellung einer regionalisierten Planung, die Prozesse und Maßnahmen festschreibt, um die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft sozial verträglich und angemessen zu begleiten und eine gute und menschenwürdige Versorgung alter und kranker, insbesondere auch dementiell erkrankter Menschen trotz zunehmendem Pflegenotstand zu sichern.

 

Die Planung muss regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, fortgeschrieben werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Vorbereitung für die älter werdende Gesellschaft treffen

Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels

 

Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wird in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke mit personeller und finanzieller Unterstützung des Landes eine Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels durchgeführt, die:

 

  • die demographischen Entwicklungen der Altersgruppen bis 2035 erfasst und die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2035 hochrechnet,
  • die bereits vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen, wie stationäre und ambulante Pflege, betreutes Wohnen, altersgerechte Wohnungen, Nachbarschafts-, Kiezeinrichtungen und Mehrgenerationenhäuser sowie öffentliche und private Initiativen erfasst,
  • den notwendigen Personalbedarf der Pflege ambulant, stationär und beratend errechnet.

 

Diese Erhebungen münden in die Erstellung einer regionalisierten Planung, die Prozesse und Maßnahmen festschreibt, um die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft sozial verträglich und angemessen zu begleiten und eine gute und menschenwürdige Versorgung alter und kranker, insbesondere auch dementiell erkrankter Menschen trotz zunehmendem Pflegenotstand zu sichern.

 

Die Planung muss regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, fortgeschrieben werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: