Antrag 121/II/2022 Körperschaftsteuer wieder auf 25 % anheben

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zu prüfen, ob die Körperschaftssteuer wieder auf 25 % angehoben werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zu prüfen, ob die Körperschaftssteuer wieder auf 25 % angehoben werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Die Unternehmensbesteuerung wurde von der Großen Koalition im Jahr 2008 grundlegend reformiert. Die Körperschaftsteuer wurde auf 15 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurde das Steueraufkommen von 15,8 Mrd. Euro (2008) auf 46,3 Mrd. Euro Als nächsten Schrift führen wir eine globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent ein (2022) erhöht.

Gleichzeitig wurde die Gewerbesteuer stabilisiert und zur Hauptunternehmensteuer gemacht. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2023 belaufen sich im Jahr 2022 die Einnahmen aus der KSt auf 46,3 Mrd. Euro und aus der GewSt auf 70,2 Mrd. Euro (von 41 Mrd. Euro 2008).

Die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus KSt und GewSt liegt bei 30 Prozent. Deutschland liegt damit in einem Industrieländervergleich der Unternehmensbesteuerung auf einem der obersten Ränge.

Für eine effektive Unternehmensbesteuerung kommt es deshalb auf eine Vermeidung von Steuergestaltungen an. Auf diesem Feld haben wir in den letzten Jahren einige international abgestimmte Erfolge erzielt.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: