Antrag 103/II/2022 Klimawandel als Fluchtursache anerkennen!

Status:
Annahme

Bereits 1990 wurde vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) festgestellt, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels im besonderen Maß auf die Migration von Menschen auswirken könnte. 30 Jahre später findet sich das Wort ‘Migration’ fast 2000-mal und das Wort ‘Verdrängung’ über 400-mal im sechsten IPCC-Report wieder. In diesem Zeitraum gab es in Bezug auf Lösungsstrategien zu klimabedingter Migration kaum Fortschritte, und das, obwohl die Wissenschaft uns eine nahende Krise vorhersagt. Laut Studien kann es bereits im Jahre 2050 bis 200 Millionen Migrant*innen geben, deren Grund für die Flucht der Klimawandel ist. Auch wenn große Teile dieser Migrant*Innen sich vorerst innerhalb ihres Herkunftslandes bewegen, können wir nicht unsere Augen vor der Tatsache verschließen, dass in den in den kommenden Jahrzehnten viele Menschen gezwungen sein werden, vor den Folgen des Klimawandels zu fliehen, auch nach Deutschland.

 

Wichtig ist es daher, bereits jetzt schon ein rechtliches Konstrukt zu schaffen, das diese durch den Klimawandel bedingte Migration so regelt, dass die Interessen der Migrant*innen und des Ziellandes angemessen berücksichtigt und ausgleicht. Nur so können Konflikte frühzeitig vermieden und eine gute Lösung für alle gefunden und durchgesetzt werden.

 

Denn auch wenn sich einige Folgen des Klimawandels, wie steigender Meeresspiegel, erodierende Landmassen, steigende Trockenperioden und ähnliches, zumindest vage abschätzen lassen, so sind beispielsweise extreme Wetterereignisse wie Stürme und Überflutungen unberechenbar und können in kürzester Zeit viele Menschen ihr Zuhause kosten.

 

Aus diesem Grund erachten wir es als unerlässlich, bereits jetzt an Lösungsstrategien zu arbeiten und nicht zu warten, bis wir mit diesen Problemen konfrontiert sind.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die Erarbeitung eines Migrationskonzepts, das konkrete rechtliche Regelungen enthält für Menschen, die aufgrund des Klimawandels ihr Heimatland verlassen, insbesondere mit Blick auf einen möglichen Anspruch auf Aufnahme und die damit verbundenen Rechte.
  • Eine sichere und langfristige Bleibeperspektive für die betroffenen Personen.
  • Die Auswirkungen der Klimakatastrophe sind rechtlich generell als Fluchtgrund anzuerkennen.
  • Etablierung von sicheren Fluchtkorridoren, wenn es zu Fluchtbewegungen aufgrund des Klimawandels kommt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: