Antrag 144/I/2015 Kennzeichnung von tierischen Produkten

Status:
Erledigt

Beim Verkauf von Fertig- und Halbfertig-Produkten wie unter anderem Lebensmitteln ist auf dem Etikett zu kennzeichnen, welche tierischen Produkte enthalten sind. (die mengenmäßig häufigsten 5)

Die Kennzeichnung ist bei jeglicher Form des Verkaufs (z.B. auch in Gastronomiebetrieben) Pflicht.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)