Antrag 17/I/2021 Keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel!
Status:
Annahme mit Änderungen
AntragstellerInnen:
KDV Mitte
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel zum Zwecke der Kurzzeitvermietung geschaffen werden. Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum auf der Fischerinsel und eine Bebauung, die das Quartier verträgt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Zwecke der Profitsteigerung durch Kurzzeitvermietung geschaffen werden. Mieten für möblierte Appartements, die für besondere Bedarfe, wie zum Beispiel Gastwissenschaftler*innen oder Menschen in Ausbildung oder Praktika, für die (Wieder-) Eingliederung von Personen ohne vorherigen Wohnsitz sowie als Wohnstätte für kurzfristige Tätigkeiten in Berlin vorgehalten werden, sollen sich im Wesentlichen am Mietspiegel orientieren. Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum – beispielsweise auf der Fischerinsel – und eine Bebauung und Vermietung, die die Quartiere vertragen.
Überweisen an:
AG Fraktionsvorsitzende, AG Sozialdemokratischer Bezirksbürgermeister, AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Zwecke der Profitsteigerung durch Kurzzeitvermietung geschaffen werden. Mieten für möblierte Appartements, die für besondere Bedarfe, wie zum Beispiel Gastwissenschaftler*innen oder Menschen in Ausbildung oder Praktika, für die (Wieder-) Eingliederung von Personen ohne vorherigen Wohnsitz sowie als Wohnstätte für kurzfristige Tätigkeiten in Berlin vorgehalten werden, sollen sich im Wesentlichen am Mietspiegel orientieren. Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum – beispielsweise auf der Fischerinsel – und eine Bebauung und Vermietung, die die Quartiere vertragen.
Überweisen an:
AG Fraktionsvorsitzende, AG Sozialdemokratischer Bezirksbürgermeister, AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:
Der Senat von Berlin hat in der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik für die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen festgelegt. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Frühjahr 2021 ergänzt. Zusätzlich heißt es im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition: „Wir wollen eine tragfähige Aufgabenbestimmung für die Berlinovo als öffentliches Unternehmen auch im Umgang mit ihren dauerhaft vermieteten Wohnungsbeständen. Diese unterliegen künftig den Regelungen der Kooperationsvereinbarung.“ Eine anstehende Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung wird die SPD-Fraktion kritisch-konstruktiv begleiten.
Stellungnahme des Senats 2022:
Die kurzfristige Vermietung von möbliertem Wohnraum stellt – soweit es nicht angemeldet und genehmigt ist – als klassische Form der Kurzzeitvermietung (u.a. an Touristen) einen Tatbestand im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes dar und wird – sofern es den zuständigen Bezirksbehörden zur Kenntnis gelangt, entsprechend verfolgt.
In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 steht:
„Der Senat wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und prüfen, ob beide Gesetze in einem Wohnraumschutzgesetz vereint werden können. Die Bezirke sollen zur Durchsetzung ausreichend Personal erhalten. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus eine Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung dahingehend vorschlagen, dass die Zwangsmittel Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Falle von vertretbaren Handlungen gleichermaßen angewandt werden können. Dazu gehört auch die konsequente Durchführung von Treuhänderlösungen sowie die Einrichtung eines Fonds für Ersatzvornahmen. Der Senat wird prüfen, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden können. Bei Kurzzeitvermietungen wird der Senat die Vermietungsplattformen zur Löschung illegaler Angebote verpflichten, beispielsweise durch Vereinbarungen (Datenpakte).“
This Antrag was published on Sonntag, 21. März 2021 at 11:42.