Antrag 39/I/2021 Keine Entwertung des Schwerpunkts im Jura-Studium!

Status:
Annahme

Das universitäre Schwerpunktstudium ist ein unverzichtbarer Bestandteil der juristischen Ausbildung. Eine Entwertung des Schwerpunktstudiums und der Schwerpunktprüfung gegenüber der staatlichen Pflichtfachprüfung lehnen wir ab.

 

Die SPD-Mitglieder in Landesregierungen sowie die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, Gesetzesänderungen abzulehnen, die eine Entwertung des Schwerpunktstudiums oder der Schwerpunktprüfung bewirken würden, und die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Gesamtnote in der ersten juristischen Prüfung abzulehnen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Das universitäre Schwerpunktstudium ist ein unverzichtbarer Bestandteil der juristischen Ausbildung. Eine Entwertung des Schwerpunktstudiums und der Schwerpunktprüfung gegenüber der staatlichen Pflichtfachprüfung lehnen wir ab.

 

Die SPD-Mitglieder in Landesregierungen sowie die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, Gesetzesänderungen abzulehnen, die eine Entwertung des Schwerpunktstudiums oder der Schwerpunktprüfung bewirken würden, und die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Gesamtnote in der ersten juristischen Prüfung abzulehnen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: