Antrag 189/I/2022 Keine Auftaumittel beim Winterdienst auf öffentlichen Radwegen

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus, der Landesvorstand der SPD und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert sich entschieden gegen eine Glättebeseitigung auf öffentlichen Radwegen mit Hilfe von Auftaumitteln zu wenden. Dieses gilt ausdrücklich auch für mögliche Pilotprojekte.

 

Die negativen Einflüsse von Auftaumitteln wie Tausalz und Harnstoff sind hinreichend durch langjährige wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Der Einsatz von diesen Auftaumitteln führt demnach zu schweren Schäden an Straßenbäume und am Straßenbegleitgrüns, wie auch an der Leitungsinfrastruktur, an Bauwerken, insbesondere an Beton und Eisenbewährungen, an Fahrzeugen und auch an Tierpfoten. Deshalb wurde schon vor vielen Jahren mit §3 (8) Berliner Straßenreinigungsgesetz (BStrReinG) der Einsatz von Auftaumitteln verboten. Nur bei extremer Glätte darf die BSR an neuralgischen Punkten wie Haltestellen und Kreuzungen Feuchtsalz einsetzen – Details dazu sind in § 3 (7) BStrReinG geregelt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: FA X – Natur, Energie, Umweltschutz, FA XI – Mobilität

 

Stellungnahme: Der FA XI empfiehlt die Annahme des Antrags.

Der FA XI empfiehlt außerdem, den Antrag durch Vorschläge für Alternativen zu dem abgelehnten Verfahren zu ergänzen.