Antrag 158/I/2015 Kein Haushalt ist geschlechtsneutral! - Gender Budgeting endlich auch auf Bundesebene umsetzen

Status:
Erledigt

Diverse rechtliche Grundlagen sollen die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen und in der Verwaltung in Deutschland sicherstellen. Wenn es aber darum geht, die ungleichen Verteilung von Ressourcen, die maßgeblich Geschlechterungleichheit prägen, systematisch zu bekämpfen, stellt sich die Bundesregierung leider seit Jahren quer. Gemeint ist die Umsetzung einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

 

Haushaltspolitik bildet die politische Prioritätensetzung ab. Aber haushaltpolitische Entscheidungen wirken nicht auf alle gleich. Und vor allem gibt es keinen geschlechterneutralen Haushalt.

 

Diese geschlechterungerechte Haushaltpolitik gilt es zu verhindern. Dies kann sehr gut mit Hilfe von genderbezogenen Folgenabschätzungen, Wirkungsanalysen und Evaluationen im Haushaltskreislauf geschehen – kurz: durch Gender Budgeting. Diese etablierten Analyseinstrumente werden systematisch in den Haushaltsprozess integriert und decken so versteckte Verteilungswirkungen auf, die eines der Geschlechter benachteiligt. Auf kommunaler und Landesebene, wenn gleich nicht flächendeckend, wird Gender Budgeting bereits erfolgreich umgesetzt. Das Land Berlin und etliche seiner Bezirke sind hier Voreiterinnen.

 

Wir können nicht darauf warten, dass das Entgeltgleichheitsgesetz, die Quote für Frauen* in Führungspositionen oder andere einzelne (sicher auch gute) Maßnahmen aus dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend irgendwann dazu führen, dass Ressourcen nicht mehr geschlechterungerecht verteilt werden. Wir müssen auch die Mittel nutzen, die in der Haushaltspolitik zur Verfügung stünden, würde man sie denn einsetzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, Gender Budgeting endlich fest in den Bundeshaushalt zu integrieren und gesetzlich festzuschreiben. Eine umfassende Fortbildung der Mitarbeiter*innen ist hierzu unerlässlich. Die Machbarkeitsstudie hat hier Wege und Instrumente aufgezeigt, wie eine wirkungsvolle Umsetzung auf der Bundesebene aussehen kann. Es muss nur noch umgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)