Antrag 184/I/2015 Kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, schon gar nicht ohne Debatte!

Status:
Erledigt

In Erwartung, dass es mittelfristig keine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union geben wird, wird derzeit erneut an einem (grundgesetzkonformen) Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gearbeitet. Ganz gleich wie eine mögliche neue Regelung aussehen kann: Die VDS hat sich nicht bewährt. Sie hat zahlreiche Angriffe bzw. Anschläge nicht verhindern können; aufgeklärt werden konnten diese zudem auch ohne VDS. Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung!

 

Von mehreren Landesverbänden werden Anträge gegen die Vorratsdatenspeicherung auf dem nächsten Bundesparteitag im Dezember 2015 eingebracht. Nicht zuletzt die Debatte im Rahmen des Projekts #digitalLEBEN zeigt: Innerhalb der SPD gibt es eine sehr große Kontroverse zu diesem Thema. Eine neue Entscheidung auf einem Bundesparteitag ist folglich unumgänglich.

 

Daher fordern wir den Parteivorstand, die Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, einen möglichen neuen Gesetzesentwurf solange zu vertagen bis der demokratischen Entscheidungsprozess auf dem Bundesparteitag im Dezember zu einem neuen Beschluss zur die Positionierung der SPD in Sachen Vorratsdatenspeicherung geführt hat.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion sowie den SPD Parteivorstand)

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)