Antrag 244/II/2019 Investitionen in den Schienenverkehr

Die Bundesregierung plant in jedem Haushalt für den Schienenverkehr Mittel aufgrund folgender Kriterien ein:

 

  1. Die Sicherheit von Fahrgästen und Personal ist zu gewährleisten.
  2. Nicht nur der Fernverkehr, auch die Bedienung der Fläche ist zu verbessern.
  3. Gleis- Rangieranlagen des Güterverkehrs sind zu modernisieren.
  4. Die Pünktlichkeit der Züge ist zu erhöhen.
  5. Die Organisation der Verwaltung der Deutschen Bahn ist modernen Erfordernissen anzupassen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

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LPT II/2019: Überwiesen an FA XI – Mobilität – Stellungnahme FA XI – Mobilität: Ablehnung in dieser Fassung.
Bekanntlich wird die Begründung nicht mitbeschlossen. Am Ende blieben 5 Allgemeinplätze als Antrag.

Empfehlung: Die Punkte 1 – 4 sind mit wenigen Sätzen so zu präzisieren, dass sie über das hinausgehen, was die DB AG schon jetzt als Auflagen zu erfüllen hat, damit ein solcher Antrag einen „Mehrwert“ bringt. Punkt 5 ist zu streichen. Die DB AG hat keine Verwaltungsstruktur. Sie ist eine Aktiengesellschaft.

Überweisungs-PDF: