Wir fordern zur besseren Integration von Geflüchteten:
1. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen passend zur Sprach- und Berufsqualifikation der jobsuchenden Personen sein. Ausländische Berufsabschlüsse sollen bei der Vermittlung stärker berücksichtigt werden sowie deren formale Anerkennung soll beschleunigt und erleichtert werden, damit die Menschen nicht in prekären Jobs landen. Nötige Zusatzkurse zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sollen vom Jobcenter finanziert werden.
2. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen gemäß den Berufsabschlüssen und dem Jobmarkt sinnvoll und zielgerichtet sein und dürfen keine Pseudo-Beschäftigung darstellen. Alle angebotenen Maßnahmen sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Das Feedback der an den Maßnahmen teilnehmenden Personen ist dabei zu berücksichtigen.
Darüber hinaus fordern wir allgemein:
3. Jobsuchende sollen nicht unter ihrer Qualifikation vermittelt werden. Sollte dem Jobsuchenden auf absehbare Zeit keine adäquate Stelle zur Verfügung stehen, sollte das Jobcenter den Arbeitssuchenden dabei unterstützen, einen neuen Beruf zu erlernen. Gleichzeitig soll für alle Arbeitssuchenden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Berufsabschluss zu erwerben.
4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter müssen besser qualifiziert und unbefristet eingestellt werden.
5. Die Vermittlung in Ausbildung insbesondere bei Berufen in denen Fachkräftemangel herrscht, soll schneller und einfacher ermöglicht werden.
6. Der Mindestlohn in Deutschland soll auf mindestens 12 Euro ohne Ausnahmen angehoben werden.
Änderung Überschrift:
Bessere Arbeitsvermittlung für alle
Wir fordern zur besseren Integration von Geflüchteten:
Geflüchtete, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder III haben, müssen in den Beratungsangeboten der Arbeitsagenturen und Jobcenter und den durch sie finanzierten Maßnahmen, mehr und besser auf ihre Situation passende Angebote finden.
1. Die Maßnahmen müssen passend zur Sprach- und Berufsqualifikation der jobsuchenden Personen sein. Bei der Beratung sind vorhandene im Ausland erworbene Berufsabschlüsse gezielt zu erfragen und die Geflüchteten besser im Prozess der Anerkennung dieser Abschlüsse begleitet und unterstützt werden, damit die Menschen nicht in prekären Jobs landen. Die Kosten für erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses sollen im Rahmen des SGB II oder III übernommen, wenn es keine andere Finanzierungsmöglichkeit gibt. Nötige Zusatzkurse zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sollen vom Jobcenter finanziert werden.
Die angebotenen und genutzten Weiterbildungsmaßnahmen müssen an den Bedarfen und vorhandenen beruflichen Qualifikationen der Geflüchteten orientiert sein und ihnen eine gute Integration auf dem Arbeitsmarkt in eine existenzsichernde Beschäftigung ermöglichen. Die Teilnehmenden an Maßnahmen sollen nach Abschluss der Maßnahmen in einer anonymisierten Form die Maßnahme und den durchführenden Träger beurteilen und die Ergebnisse dieser Teilnehmendenbefragung sind durch die Agenturen und Jobcenter bei zukünftigen Maßnahmen und der Bildungszielplanung zu berücksichtigen.
2. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen gemäß den Berufsabschlüssen und dem Jobmarkt sinnvoll und zielgerichtet sein und dürfen keine Pseudo-Beschäftigung darstellen. Alle angebotenen Maßnahmen sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Das Feedback der an den Maßnahmen teilnehmenden Personen ist dabei zu berücksichtigen.
3. Die vorhandenen beruflichen Qualifikationen in einem neuen Job zu nutzen oder die Unterstützung von Fort- und Weiterbildung und dem Nachholen eines Berufsanschluss müssen bei den angebotenen Maßnahmen für Kund*innen im SGB II und III im Vordergrund stehen. Hier fordern wir die neue sozialdemokratisch geführte Bundesregierung auf, die Regelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung schnell umzusetzen.
4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen bessere Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung bekommen. Unbefristete Arbeitsverträge müssen die Regel sein, befristete Arbeitsverträge müssen mit einem Sachgrund befristet sein.
Wir fordern zur besseren Integration von Geflüchteten:
1. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen passend zur Sprach- und Berufsqualifikation der jobsuchenden Personen sein. Ausländische Berufsabschlüsse sollen bei der Vermittlung stärker berücksichtigt werden sowie deren formale Anerkennung soll beschleunigt und erleichtert werden, damit die Menschen nicht in prekären Jobs landen. Nötige Zusatzkurse zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sollen vom Jobcenter finanziert werden.
2. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen gemäß den Berufsabschlüssen und dem Jobmarkt sinnvoll und zielgerichtet sein und dürfen keine Pseudo-Beschäftigung darstellen. Alle angebotenen Maßnahmen sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Das Feedback der an den Maßnahmen teilnehmenden Personen ist dabei zu berücksichtigen.
Darüber hinaus fordern wir allgemein:
3. Jobsuchende sollen nicht unter ihrer Qualifikation vermittelt werden. Sollte dem Jobsuchenden auf absehbare Zeit keine adäquate Stelle zur Verfügung stehen, sollte das Jobcenter den Arbeitssuchenden dabei unterstützen, einen neuen Beruf zu erlernen. Gleichzeitig soll für alle Arbeitssuchenden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Berufsabschluss zu erwerben.
4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter müssen besser qualifiziert und unbefristet eingestellt werden.
5. Die Vermittlung in Ausbildung insbesondere bei Berufen in denen Fachkräftemangel herrscht, soll schneller und einfacher ermöglicht werden.
6. Der Mindestlohn in Deutschland soll auf mindestens 12 Euro ohne Ausnahmen angehoben werden.