Antrag 149/I/2015 Impfung als wichtiges Mittel solidarischer Gesundheitspolitik stärken

Status:
Erledigt

Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass der überwältigende Erfolg in der Bekämpfung von lebensgefährlichen, hochansteckenden Krankheiten durch Impfmüdigkeit in Gefahr gerät. Wir werden deshalb das Budget der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufstocken, um Informationskampagnen weiter zu stärken und insbesondere der Desinformation stärker entgegenzutreten. Dabei muss die Unterschiedlichkeit anzusprechender Zielgruppen Berücksichtigung erfahren.
Informationskampagnen allein werden jedoch der Erfahrung nach nicht ausreichen, um insbesondere das Ziel der Ausrottung von diversen Krankheiten und der Anhebung der allgemeinen Impfquoten zu erreichen. Wir werden deshalb Erziehungsberechtigte verpflichten, Impfungen von Kindern und Jugendlichen durchführen zu lassen, wenn der Impfschutz individuelle Nebenwirkungen überwiegt. Kriterien für diese Abschätzung werden durch eine Fachkommission vorgeschlagen und durch ein geeignetes parlamentarisches Verfahren bestätigt. Kommerzielle Interessen dürfen dabei keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben. Auch wenn bereits heute die meisten Eltern die Wichtigkeit der Schutzimpfungen erkannt haben, ist dies notwendig, um besonders die verfestigten Milieus und Risiko-Ballungszentren zu erreichen, die mit Informationskampagnen nur schwer zu erreichen sind. Wir werden dafür ein mehrstufiges Verfahren einführen, in dessen Verlauf auf Ängste und Vorurteile eingegangen wird und an dessen Ende die Durchsetzung der Impfpflicht steht. Nichtsdestotrotz ist uns auch bei einer Impfpflicht bewusst, dass es Menschen gibt, die nicht geimpft werden können. Dies können Menschen sein, die z.B. eine Allergie gegen den besitzen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

 

Dabei muss den Menschen und Impfgegner*innen verdeutlicht werden, dass Impfungen nicht nur im eigenen Interesse/ dem Interesse der Kinder wichtig sind, sondern auch Teil einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die aus dem Zusammenleben Vieler auf engem Raum resultiert. Ein hohes Niveau des Impfschutzes innerhalb der Gemeinschaft ist zum Schutz all jener, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können,  unerlässlich.

 

Eingewanderte und geflüchtete Menschen sollen ebenfalls verstärkt über Impfungen informiert werden. Dies soll auch explizit für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche gelten. Schutzimpfungen sind auch Geflüchteten, die leider nicht krankenversichert sind, kostenlos und unverzüglich zur Verfügung stehen. Daher muss bereits bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen eine Impfung möglich sein, indem ausreichend Personal und Impfstoff zur Verfügung stehen.  Gerade die im Regelfall nicht krankenversicherten Geflüchteten sind besonders gefährdet und Ihr Schutz ist aus menschenrechtlichen und epidemiologischen Gründen geboten.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)