Antrag 65/I/2021 “Ich glaub’ meine Katze pfeift” - Stoppt Catcalling!

Status:
Annahme mit Änderungen

Im August 2020 startete die Studentin Antonia Quell eine Petition mit dem Titel “Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.” Die Petition wird mittlerweile von UN Women, Pinkstinks Germany e.V. und The Female Company GmbH unterstützt. Doch was ist Catcalling überhaupt?

 

Das Urban Dictionary definiert Catcalling als übergriffige, sexuell aufgeladene Kommentare von Männern gegenüber Frauen. Darin enthalten sind Hinterherrufen, Hinterherpfeifen, abfällige Kommentare und andere obszöne Geräusche. In einer Online Befragung an der George Washington University gaben 809 von 811 befragten Frauen an, schon einmal Opfer von sexueller Belästigung auf der Straße gewesen zu sein. In anderen Studien auf der ganzen Welt berichten 60-90% der Frauen, Catcalling mindestens einmal in ihrem Leben erlebt zu haben. Doch von Catcalling sind nicht nur Frauen im Sinne der Zweigeschlechtlichkeit betroffen. Oft beziehen sich die Äußerungen auch erniedrigend auf äußere Merkmale, sodass von Catcalling neben vor allem weiblich gelesene Personen auch allgemein FLINT* (Frauen*, Lesben, Inter, nicht binäre und Transpersonen) betroffen sind.

 

Genderforscher*innen bezeichnen Catcalling bereits im Jahr 1993 als eine Form männlicher Herrschaft, weiblicher Unterdrückung und einen Ausdruck patriarchaler Macht. Indem Catcalling nicht als Straftatbestand geahndet wird, wird suggeriert, dass die Körper von FLINT* jederzeit verfügbar und kommentierbar sind, ihr Recht auf Privatsphäre wird verletzt und physische und geografische Mobilität eingeschränkt, da sie ihr Verhalten ändern, um Belästigungen auf der Straße zu vermeiden. Catcalling führt somit nicht nur zu Einschränkung im Alltag vieler FLINT*, es hat auch weitere negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Catcalling ist sexuelle Belästigung und damit Gewalt an FLINT*. Die psychischen Folgen reichen von Angststörungen und Depressionen zu schlechter Schlafqualität. Während es für die Täter meist keinerlei Konsequenzen gibt, haben Betroffene mit den Folgen von Catcalling also weit länger zu kämpfen, als nur während der Vorfälle selbst.

 

Aktuell ist Catcalling nicht strafbar. Diese fehlende Strafbarkeit zeigt auch, dass sexualisierte Gewalt viel zu oft unbeachtet bleibt  – gesellschaftlich wie rechtlich. Dies verstärkt die Normalisierung von sexulalisierter Gewalt. Die einzige Möglichkeit Catcalling zur Anzeige zu bringen, ist aktuell über den Straftatbestand der  Beleidigung. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben dazu am 2. November 2020 einen Bericht abgeschlossen. Sie kommen darin zu dem Schluss, dass nach aktueller Rechtsprechung Catcalling nur dann unter den Straftatbestand der
 Beleidigung fällt, wenn neben der sexuell motivierten Äußerung auch eine “Ehrverletzung” zu erkennen ist. Somit fallen sexualisierte Äußerungen nicht unter Beleidigungen, sofern der Person nicht beispielsweise auch Geld oder anders für ihre Sexualität geboten werden würden. Damit ist die Verfolgung von Catcalling als Straftat aktuell sehr schwer umsetzbar.

 

Catcalling ist aber generell nicht gleichzusetzen mit Beleidigungen, da schon allein die verbalen Äußerungen sexuell konnotiert sind und somit sexualisierte Gewalt darstellen. Für den Strafbestand der sexuelle Belästigung setzt die aktuelle Gesetzeslage allerdings eine körperliche Berührung voraus. Somit ist es für Betroffene fast unmöglich sich gegen Catcalling rechtlich zu wehren und Täter fühlen sich somit sicher in ihrem Handeln. Catcalling muss daher endlich aus der rechtlichen Grauzone gehoben werden und juristisch handfest gemacht werden. Betroffene müssen die rechtliche Sicherheit haben, gegen dieses Verhalten vorgehen zu können. Verschiedene europäische Länder haben Catcalling bereits explizit als Straftat definiert. In Frankreich ist Catcalling nur dann zu ahnden, wenn die Tat im Beisein von Polizist*innen geschieht. Dies ist unzureichend, da Catcalling nur in seltenen Fällen bemerkt und entsprechend geahndet werden kann. In Belgien, Portugal und den
 Niederlanden ist das Beisein von Polizist*innen keine Voraussetzung für die Strafbarkeit. Catcalling wird in diesen Gesetzen als ungewollte Äußerungen oder Gesten definiert, die sexuell konnotiert sind. Die vorgesehenen Strafen reichen von Geldstrafen bis einem Jahr Gefängnis.

 

Die Strafbarkeit von Catcalling wird diese weitverbreitete Form sexualisierter Gewalt allerdings nicht allein vermindern. Breite Aufklärungskampagnen sind notwendig, um das Thema und deren negative Konsequenzen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und insbesondere ins Bewusstsein von Männer zu bringen.

 

Deshalb fordern wir:

  •  Eine entsprechende Anpassung des Strafgesetzbuchs, sodass Catcalling explizit einen Straftatbestand nach belgischen, niederländischen oder portugiesischem Vorbild darstellt.
  •  Catcalling muss eine breitere Öffentlichkeit finden. Wir fordern eine Aufklärungskampagne zum Thema Catcalling
  •  Zusätzlich zu der öffentlichen Kampagne muss das Thema Catcalling bereits in der Schule thematisiert werden, damit Kinder schon früh lernen die körperliche Autonomie von FLINT* zu respektieren. Insbesondere Jungs sollen dabei bezüglich ihrer Männlichkeitsbilder sensibilisiert werden
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Im August 2020 startete die Studentin Antonia Quell eine Petition mit dem Titel “Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.” Die Petition wird mittlerweile von UN Women, Pinkstinks Germany e.V. und The Female Company GmbH unterstützt. Doch was ist Catcalling überhaupt?

 

Das Urban Dictionary definiert Catcalling als übergriffige, sexuell aufgeladene Kommentare von Männern gegenüber Frauen. Darin enthalten sind Hinterherrufen, Hinterherpfeifen, abfällige Kommentare und andere obszöne Geräusche. In einer Online Befragung an der George Washington University gaben 809 von 811 befragten Frauen an, schon einmal Opfer von sexueller Belästigung auf der Straße gewesen zu sein. In anderen Studien auf der ganzen Welt berichten 60-90% der Frauen, Catcalling mindestens einmal in ihrem Leben erlebt zu haben. Doch von Catcalling sind nicht nur Frauen im Sinne der Zweigeschlechtlichkeit betroffen. Oft beziehen sich die Äußerungen auch erniedrigend auf äußere Merkmale, sodass von Catcalling neben vor allem weiblich gelesene Personen auch allgemein FLINT* (Frauen*, Lesben, Inter, nicht binäre und Transpersonen) betroffen sind.

 

Genderforscher*innen bezeichnen Catcalling bereits im Jahr 1993 als eine Form männlicher Herrschaft, weiblicher Unterdrückung und einen Ausdruck patriarchaler Macht. Indem Catcalling nicht als Straftatbestand geahndet wird, wird suggeriert, dass die Körper von FLINT* jederzeit verfügbar und kommentierbar sind, ihr Recht auf Privatsphäre wird verletzt und physische und geografische Mobilität eingeschränkt, da sie ihr Verhalten ändern, um Belästigungen auf der Straße zu vermeiden. Catcalling führt somit nicht nur zu Einschränkung im Alltag vieler FLINT*, es hat auch weitere negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Catcalling ist sexuelle Belästigung und damit Gewalt an FLINT*. Die psychischen Folgen reichen von Angststörungen und Depressionen zu schlechter Schlafqualität. Während es für die Täter meist keinerlei Konsequenzen gibt, haben Betroffene mit den Folgen von Catcalling also weit länger zu kämpfen, als nur während der Vorfälle selbst.

 

Aktuell ist Catcalling nicht strafbar. Diese fehlende Strafbarkeit zeigt auch, dass sexualisierte Gewalt viel zu oft unbeachtet bleibt  – gesellschaftlich wie rechtlich. Dies verstärkt die Normalisierung von sexulalisierter Gewalt. Die einzige Möglichkeit Catcalling zur Anzeige zu bringen, ist aktuell über den Straftatbestand der  Beleidigung. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben dazu am 2. November 2020 einen Bericht abgeschlossen. Sie kommen darin zu dem Schluss, dass nach aktueller Rechtsprechung Catcalling nur dann unter den Straftatbestand der
 Beleidigung fällt, wenn neben der sexuell motivierten Äußerung auch eine “Ehrverletzung” zu erkennen ist. Somit fallen sexualisierte Äußerungen nicht unter Beleidigungen, sofern der Person nicht beispielsweise auch Geld oder anders für ihre Sexualität geboten werden würden. Damit ist die Verfolgung von Catcalling als Straftat aktuell sehr schwer umsetzbar.

 

Catcalling ist aber generell nicht gleichzusetzen mit Beleidigungen, da schon allein die verbalen Äußerungen sexuell konnotiert sind und somit sexualisierte Gewalt darstellen. Für den Strafbestand der sexuelle Belästigung setzt die aktuelle Gesetzeslage allerdings eine körperliche Berührung voraus. Somit ist es für Betroffene fast unmöglich sich gegen Catcalling rechtlich zu wehren und Täter fühlen sich somit sicher in ihrem Handeln. Catcalling muss daher endlich aus der rechtlichen Grauzone gehoben werden und juristisch handfest gemacht werden. Betroffene müssen die rechtliche Sicherheit haben, gegen dieses Verhalten vorgehen zu können. Verschiedene europäische Länder haben Catcalling bereits explizit als Straftat definiert. In Frankreich ist Catcalling nur dann zu ahnden, wenn die Tat im Beisein von Polizist*innen geschieht. Dies ist unzureichend, da Catcalling nur in seltenen Fällen bemerkt und entsprechend geahndet werden kann. In Belgien, Portugal und den
 Niederlanden ist das Beisein von Polizist*innen keine Voraussetzung für die Strafbarkeit. Catcalling wird in diesen Gesetzen als ungewollte Äußerungen oder Gesten definiert, die sexuell konnotiert sind. Die vorgesehenen Strafen reichen von Geldstrafen bis einem Jahr Gefängnis.

 

Die Strafbarkeit von Catcalling wird diese weitverbreitete Form sexualisierter Gewalt allerdings nicht allein vermindern. Breite Aufklärungskampagnen sind notwendig, um das Thema und deren negative Konsequenzen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und insbesondere ins Bewusstsein von Männer zu bringen.

 

Deshalb fordern wir:

  • Deshalb fordern wir die Schaffung einer Straf- oder Bußgeldnorm, die Cat-Calling sanktioniert. 
  •  Catcalling muss eine breitere Öffentlichkeit finden. Wir fordern eine Aufklärungskampagne zum Thema Catcalling
  •  Zusätzlich zu der öffentlichen Kampagne muss das Thema Catcalling bereits in der Schule thematisiert werden, damit Kinder schon früh lernen die körperliche Autonomie von FLINT* zu respektieren. Insbesondere Jungs sollen dabei bezüglich ihrer Männlichkeitsbilder sensibilisiert werden

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Im August 2020 startete die Studentin Antonia Quell eine Petition mit dem Titel “Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.” Die Petition wird mittlerweile von UN Women, Pinkstinks Germany e.V. und The Female Company GmbH unterstützt. Doch was ist Catcalling überhaupt?

 

Das Urban Dictionary definiert Catcalling als übergriffige, sexuell aufgeladene Kommentare von Männern gegenüber Frauen. Darin enthalten sind Hinterherrufen, Hinterherpfeifen, abfällige Kommentare und andere obszöne Geräusche. In einer Online Befragung an der George Washington University gaben 809 von 811 befragten Frauen an, schon einmal Opfer von sexueller Belästigung auf der Straße gewesen zu sein. In anderen Studien auf der ganzen Welt berichten 60-90% der Frauen, Catcalling mindestens einmal in ihrem Leben erlebt zu haben. Doch von Catcalling sind nicht nur Frauen im Sinne der Zweigeschlechtlichkeit betroffen. Oft beziehen sich die Äußerungen auch erniedrigend auf äußere Merkmale, sodass von Catcalling neben vor allem weiblich gelesene Personen auch allgemein FLINT* (Frauen*, Lesben, Inter, nicht binäre und Transpersonen) betroffen sind.

 

Genderforscher*innen bezeichnen Catcalling bereits im Jahr 1993 als eine Form männlicher Herrschaft, weiblicher Unterdrückung und einen Ausdruck patriarchaler Macht. Indem Catcalling nicht als Straftatbestand geahndet wird, wird suggeriert, dass die Körper von FLINT* jederzeit verfügbar und kommentierbar sind, ihr Recht auf Privatsphäre wird verletzt und physische und geografische Mobilität eingeschränkt, da sie ihr Verhalten ändern, um Belästigungen auf der Straße zu vermeiden. Catcalling führt somit nicht nur zu Einschränkung im Alltag vieler FLINT*, es hat auch weitere negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Catcalling ist sexuelle Belästigung und damit Gewalt an FLINT*. Die psychischen Folgen reichen von Angststörungen und Depressionen zu schlechter Schlafqualität. Während es für die Täter meist keinerlei Konsequenzen gibt, haben Betroffene mit den Folgen von Catcalling also weit länger zu kämpfen, als nur während der Vorfälle selbst.

 

Aktuell ist Catcalling nicht strafbar. Diese fehlende Strafbarkeit zeigt auch, dass sexualisierte Gewalt viel zu oft unbeachtet bleibt  – gesellschaftlich wie rechtlich. Dies verstärkt die Normalisierung von sexulalisierter Gewalt. Die einzige Möglichkeit Catcalling zur Anzeige zu bringen, ist aktuell über den Straftatbestand der  Beleidigung. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben dazu am 2. November 2020 einen Bericht abgeschlossen. Sie kommen darin zu dem Schluss, dass nach aktueller Rechtsprechung Catcalling nur dann unter den Straftatbestand der
 Beleidigung fällt, wenn neben der sexuell motivierten Äußerung auch eine “Ehrverletzung” zu erkennen ist. Somit fallen sexualisierte Äußerungen nicht unter Beleidigungen, sofern der Person nicht beispielsweise auch Geld oder anders für ihre Sexualität geboten werden würden. Damit ist die Verfolgung von Catcalling als Straftat aktuell sehr schwer umsetzbar.

 

Catcalling ist aber generell nicht gleichzusetzen mit Beleidigungen, da schon allein die verbalen Äußerungen sexuell konnotiert sind und somit sexualisierte Gewalt darstellen. Für den Strafbestand der sexuelle Belästigung setzt die aktuelle Gesetzeslage allerdings eine körperliche Berührung voraus. Somit ist es für Betroffene fast unmöglich sich gegen Catcalling rechtlich zu wehren und Täter fühlen sich somit sicher in ihrem Handeln. Catcalling muss daher endlich aus der rechtlichen Grauzone gehoben werden und juristisch handfest gemacht werden. Betroffene müssen die rechtliche Sicherheit haben, gegen dieses Verhalten vorgehen zu können. Verschiedene europäische Länder haben Catcalling bereits explizit als Straftat definiert. In Frankreich ist Catcalling nur dann zu ahnden, wenn die Tat im Beisein von Polizist*innen geschieht. Dies ist unzureichend, da Catcalling nur in seltenen Fällen bemerkt und entsprechend geahndet werden kann. In Belgien, Portugal und den
 Niederlanden ist das Beisein von Polizist*innen keine Voraussetzung für die Strafbarkeit. Catcalling wird in diesen Gesetzen als ungewollte Äußerungen oder Gesten definiert, die sexuell konnotiert sind. Die vorgesehenen Strafen reichen von Geldstrafen bis einem Jahr Gefängnis.

 

Die Strafbarkeit von Catcalling wird diese weitverbreitete Form sexualisierter Gewalt allerdings nicht allein vermindern. Breite Aufklärungskampagnen sind notwendig, um das Thema und deren negative Konsequenzen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und insbesondere ins Bewusstsein von Männer zu bringen.

 

Deshalb fordern wir:

  • Deshalb fordern wir die Schaffung einer Straf- oder Bußgeldnorm, die Cat-Calling sanktioniert. 
  •  Catcalling muss eine breitere Öffentlichkeit finden. Wir fordern eine Aufklärungskampagne zum Thema Catcalling
  •  Zusätzlich zu der öffentlichen Kampagne muss das Thema Catcalling bereits in der Schule thematisiert werden, damit Kinder schon früh lernen die körperliche Autonomie von FLINT* zu respektieren. Insbesondere Jungs sollen dabei bezüglich ihrer Männlichkeitsbilder sensibilisiert werden

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: