AsylantragstellerInnen sollen künftig, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ohne bürokratische Hürden eine Gesundheitskarte (Chipkarte) zur primären ärztlichen Versorgung erhalten sowie im Fall von Traumatisierungen (z.B. nach Vergewaltigungen u. ä.) psychosoziale und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)