- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das familiengerichtliche Verfahren in Bezug auf die Eintreibung von Unterhalt verbessert werden kann.
- Insbesondere soll dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ex-Partner den Unterhalt immer wieder als Druckmittel nutzen und darüber hinaus von der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs häufig abgesehen wird, wenn die jeweiligen Unterhaltsberechtigten von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ihres Ex-Partners eingeschüchtert sind.
- Darüber hinaus sollte beim familiengerichtlichen Verfahren insbesondere Partnerschaftsgewalt bei etwaigen Umgangsregelungen stärker berücksichtigt werden.
- Mithin soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle zur Unterhaltseintreibung (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können.
- Außerdem werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Unterhaltsvorschuss alleinerziehenden Nicht-EU-Ausländern ohne Aufenthaltstitel nicht zu gewähren. Hierbei sollte Berücksichtigung finden, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG regelmäßig die Lebensunterhaltssicherung erfordert, die bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt von ihrem Expartner bekommen, oftmals nicht möglich ist.
- Zuletzt soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte als Option erwogen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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