Antrag 191/I/2024 Gerechte Strafjustiz nur bei Pflichtverteidiger:innen für alle!

Die Strafprozessordnung wird dahingehend geändert, dass jeder/m Beschuldigten bzw. Angeklagten ein/e Pflichtverteidiger:in auf Staatskosten zugeordnet wird, sofern sie/er die Kosten eines eigenen Strafverteidigers nicht tragen kann, unabhängig von der Art und Schwere des Vorwurfs bzw. der Anklage. Die Auswahl der/s Pflichtverteidigers:in darf nur durch eine unabhängige Instanz außerhalb des zuständigen Strafgerichts ohne Einflussnahme durch die/den zuständigen Strafrichter:in erfolgen.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt bei Annahme 190/II/2024 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2024: Überweisung an ASJ, FA III – Innen- und Rechtspolitik

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Stellungnahme ASJ: erledigt sich bei Annahme 190/I/2024 in der von der ASJ geänderten Fassung.