Antrag 503/I/2022 Geldwäscheprävention jetzt verstärken – keine Schlupflöcher bei Immobilien-Versteigerungen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, eine Gesetzes- bzw. Bundesratsinitiative zu ergreifen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Geldwäscheprävention jetzt verstärken – keine Schlupflöcher bei Immobilien-Versteigerungen!

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, sich bei der bevorstehenden Reform des Gesetzes zur Geldwäscheprävention für Maßnahmen einzusetzen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, sich bei der bevorstehenden Reform des Gesetzes zur Geldwäscheprävention für Maßnahmen einzusetzen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: