Für erfolgreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze der Länder, den Umweltinformationsgesetzen sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sollen keine Gebühren erhoben werden. Ausnahmen sollen nur möglich sein, sofern die Anfrage mit Gewinnerzielungsinteresse gesellt wird. In Fällen in denen Anträge nach den genannten Gesetzen wiederholt in missbräuchlicher Art und Weise gestellt werden, soll eine Behörde ebenfalls nach Ankündigung eine Gebühr festsetzen dürfen, gegen die der Rechtsweg offensteht.
Die eingangs genannten Gesetze erlauben es allen Menschen, von Behörden die Herausgabe von Informationen zu verlangen, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Belange dem entgegenstehen.
Sie sind ein wichtiges Werkzeug, das es der Zivilgesellschaft erlaubt, das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Sie werden regelmäßig von NGOs genutzt, um Missstände in der Verwaltung aufzuklären oder schlicht staatliches Handeln transparent zu machen.
Wenn eine Anfrage nach dem IFG erfolgreich ist, so kann die Behörde erfolgreichen Antragsteller*innen Gebühren für den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, der für das Auffinden, Kopieren und ggf. Schwärzen der angefragten Unterlagen entstanden ist. Die genaue Höhe der Gebühren und und die Umstände unter denen, bei geringem Verwaltungsaufwand, von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann, variiert von Land zu Land.
Diese mögliche Gebührenerhebung stellt ein Problem dar. Die Gebühren, die anfallen, können durchaus im dreistelligen Bereich liegen. Insbesondere wer wenige finanzielle Mittel hat, kann dadurch davon abgehalten werden, von seinem gesetzlich normierten Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich so aus erster Hand über die Vorgänge im Staat zu informieren, für die er*sie sich interessiert. Schlimmer noch: Die Gebühren werden von Behörden, denen Transparenz eher ein Hindernis als ein erstrebenswertes Ziel ist, genutzt, um Antragsteller*innen zur Rücknahme ihrer Auskunftsersuchen zu bewegen. Wenn sich abzeichnet, dass ihre Anfrage begründet ist, werden Anfragesteller*innen darauf hingewiesen, dass Sie mit hohen Gebühren zu rechnen haben und aufgefordert mitzuteilen, ob sie vor diesem Hintergrund weiter an ihrem Antrag festhalten. Häufig führt die Ankündigung von Gebühren dann zur Rücknahme des Antrags. Da es keine transparente Bemessungsgrundlage für die Berechnung der anfallenden Gebühren gibt, stehen diese oft in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Behörden.
Dieses Vorgehen widerspricht dem Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, allen Menschen Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und sollte daher unterbunden werden. Dazu sollten die Gebühren für Informationsfreiheitsanfragen grundsätzlich abgeschafft lassen. Lediglich in den Fällen, in denen insbesondere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht auf staatliches Wissen zugreifen und durch eine Anfrage dafür sorgen, dass öffentliche Ressourcen für die Zusammenstellung des Materials beansprucht werden, sollte dieser Aufwand für die Verwaltung weiterhin durch Gebühren kompensiert werden.
Um die Informationsrechte der Bürger*innen weiter zu stärken und Aufwand durch doppelte Anfragen entgegenzuwirken, fordern wir den Ausbau der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder zu Transparenzgesetzen.