Antrag 182/II/2024 Freie Fahrt fürs Fahrrad! – Für eine sichere, klimafreundliche und gerechte Verkehrsinfrastruktur in Berlin

Status:
Annahme

Wir fordern die Einhaltung und schnellstmögliche Erreichung der im Berliner Mobilitätsgesetz festgelegten Ziele zur klimafreundlichen und verkehrsmittelgerechten Umgestaltung der Stadtinfrastruktur. Dazu fordern wir spezifisch:

  • Den schnellstmöglichen Bau des Radschnellverkehrsnetzes und dessen Kartographierung, sowie eine verbraucherinnenfreundliche Bereitstellung dieser.
  • Die fristgerechte Umsetzung des Radverkehrsplans.
  • Die Nutzung der durch die Novelle des StVO neu entstandenen Handlungsspielräume, insbesondere zur beschleunigten Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Bussonderstreifen, Tempobeschränkungen und Flächenverwendung für den Radverkehr. Dies gilt auch gerade in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
  • Die allgemeine Vorrangstellung des ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs konsequent bei allen Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.
  • Die Umsetzung und Prüfung aller Maßnahmen in Übereinstimmung mit der E-Klima (der aktuellen Richtlinie zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und damit die konsequente Bevorzugung nachhaltiger Verkehrsformen.

Trotz des gesetzlich vorgegebenen Rahmens des Mobilitätsgesetzes ist die Vorrangstellung des Umweltverbundes (ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs) leider noch lange nicht umgesetzt. Das zeigt sich besonders beim Ausbau des Radverkehrsnetzes, das aktuell, zur Halbzeit des vorgegebenen Zeitrahmens bis 2030, erst zu 5,4 Prozent fertiggestellt ist. Abgesehen davon werden selbst bei diesen bereits umgesetzten Projekten die gesetzlich vorgeschriebenen Standards in weniger als einem Drittel der Fälle eingehalten. In Einzelfällen kann das aufgrund von Umweltschutzgründen oder zur Beschleunigung des Ausbaus gerechtfertigt sein, allerdings darf dies nur die absolute Ausnahme sein.

 

Gerechtigkeit zwischen den Bezirken
Beim Stand des Ausbaus der Fahrradinfrastruktur zeigen sich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken: Klar führend beim Ausbau ist Friedrichshain-Kreuzberg, mit erheblichem Abstand gefolgt von Tempelhof-Schöneberg und Mitte, wogegen Spandau, Marzahn-Hellersdorf, aber auch Charlottenburg-Wilmersdorf die schlechtesten Ausbauzahlen aufweisen. Es geht somit beim Ausbau auch darum, Benachteiligungen zwischen den Bezirken zu verhindern, wobei gerade die Außenbezirke, aber eben auch andere, besonders betroffen sind.

 

Positive Auswirkungen auf Stadtklima und -bevölkerung
Dies ist vor allem deshalb ein gewichtiger Faktor, da mit der Infrastruktur des Umweltverbundes eine Vielzahl positiver Auswirkungen sowohl für die Verkehrsteilnehmer*innen, als auch für die Anwohner*innen einhergeht. Die Stärkung des Rad-, Fuß und ÖPNV-Verkehrs verbessert nicht nur die Luftqualität und verringert die Lärmbelastung, sondern ermöglicht auch allen Menschen, die durch die aktuelle Infrastruktur mobilitäts-eingeschränkt sind, eine sichere Teilhabe im Verkehr – unabhängig von Alter oder sozialer Herkunft. Wichtig ist dabei alle Verkehrsmittel des Umweltverbundes gleichberechtigt zu betrachten, gegenüber dem MIV (motorisierter Individualverkehr) vorzuziehen und ganzheitliche Konzepte zu entwickeln.

 

Sicherheit und Vision Zero
Zusätzlich ist der schnelle und standardgerechte Ausbau der Infrastruktur des Umweltverbundes unabdingbar um die Sicherheit, insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, also vorrangig Fahrradfahrende und Fußgänger*Innen, zu gewährleisten. Damit die Vision Zero (dem Bestreben nach einer Verkehrsinfrastruktur ohne Verkehrstote) erreicht werden kann, muss dabei zum Schutz der Radfahrenden ein Ausbau der Radinfrastruktur entsprechend den offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Radinfrastruktur höchste Priorität genießen. Dies manifestiert sich insbesondere auch darin, dass Sichtbeziehungen Beachtung finden, Gebiete mit Tempo 30 ausgebaut werden und eine Änderung im Verhalten und Selbstverständnis aller, insbesondere der motorisierten, Verkehrsteilnehmenden vorangetrieben wird.

Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen können wir gemeinsam als Stadt auf eine sozial- und klimagerechte Mobilität in Berlin hinarbeiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Der Ausbau des Radverkehrs und die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, haben für die SPD-Fraktion große Bedeutung. Im Doppelhaushalt 2026/2027 konnte die SPD-Fraktion durch Änderungsanträge verhindern, dass geplante Kürzungen der CDU-geführten Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umgesetzt wurden. Stattdessen wurden zusätzliche knapp 8 Millionen Euro für den Neubau von Radwegen im parlamentarischen Verfahren durch die SPD-Fraktion zur Verfügung gestellt, sowie ein Sanierungsprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro, mit dem neben Fußwegen auch Radwege saniert werden können. Die Planung und Verausgabung dieser Mittel durch die Verwaltung wird die SPD-Fraktion weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten und mögliche zeitliche Verzögerungen anmahnen. Zu dieser kritischen Begleitung gehört unter anderem die öffentliche Thematisierung der exekutiven Umsetzung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr. Dort wurde im April 2025 die StVO-Novelle und die sich daraus resultierenden Möglichkeiten für die Verkehrsverwaltung thematisiert. Hierbei hat die SPD-Fraktion öffentlich eine Umsetzung der neuen gesetzgeberischen Möglichkeiten gefordert. Die SPD-Fraktion hat zudem im Dezember 2024 einen Antrag für mehr Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschlossen. Dieser konnte parlamentarisch bisher aufgrund der fehlenden Zustimmung des Koalitionspartners nicht eingebracht werden.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: