Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.
Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.
Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor. Der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Kreisverband der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf ist bis Ende Mai 2025 von den Verhandlungsergebnissen zu berichten.
Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterlagen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.
AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!
Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.
Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.
Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor.
Begründung:
Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterlagen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.
AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!