Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen und anderen von Einsamkeit betroffenen Menschen einzusetzen.
- Unterstützung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und von Kommunalverwaltungen bei der Zusammenstellung von regionalen Kontaktstellen und Angeboten, bei denen Personen ehrenamtlich tätig werden können
- Versand der Informationen zusammen mit dem Bescheid der verschiedenen Rententräger bzw. Versorgungsämter
- Kommunalverwaltungen sollen o.g. Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn eine Ummeldung des Wohnortes erfolgt
Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen einzusetzen. Dazu ist es erforderlich, die im § 71 SGB XII vorgesehen Strukturen und Leistungen als staatliche Pflichtaufgaben verbindlich – vorzugsweise durch ein Altenhilfestrukturgesetz- zu regeln.
Begründung:
Die Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Senior:innen sollen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen . Um das zu erreichen, sind im § 71 eine Reihe von Leistungen und Ansprüchen niedergelegt, die sich sowohl auf örtliche Infrastrukturen als auch auf Einzelleistungen beziehen.
Bereits der siebte Altenbericht der Bundesregierung vom November 2016 enthält die Empfehlung, zur Förderung und zum Ausbau der Altenhilfestrukturen ein Bundesgesetz zu initiieren.Diese Empfehlung ist bisher weder umgesetzt noch sind die Leistungen und Ansprüche Pflichtaufgaben des Staates.
Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen einzusetzen. Dazu ist es erforderlich, die im § 71 SGB XII vorgesehen Strukturen und Leistungen als staatliche Pflichtaufgaben verbindlich – vorzugsweise durch ein Altenhilfestrukturgesetz- zu regeln.