Antrag 273/I/2024 Etablierung eines regulatorischen Rahmens für Energy Sharing für mehr Partizipation an der Energiewende

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, werden aufgefordert sich engagiert für die Etablierung eines regulatorischen Rahmens einzusetzen, der das „Energy Sharing“ von erneuerbar erzeugtem Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes ermöglicht. Hierdurch soll eine breitere Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Akteurinnen und Akteuren, wie gewerblichen und kommunalen Unternehmen, am Ausbau der erneuerbaren Energien und an der Energiewende gefördert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, werden aufgefordert sich engagiert für die Etablierung eines regulatorischen Rahmens einzusetzen, der das „Energy Sharing“ von erneuerbar erzeugtem Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes ermöglicht. Hierdurch soll eine breitere Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Akteurinnen und Akteuren, wie gewerblichen und kommunalen Unternehmen, am Ausbau der erneuerbaren Energien und an der Energiewende gefördert werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Während in den vergangenen Jahren die europarechtlichen Grundlagen für Energy Sharing weiterentwickelt wurden und Modelle wie Mieterstrom an Bedeutung gewannen, haben wir in der 21. Legislaturperiode unser Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich in die Tat umgesetzt. Mit der Verabschiedung des neuen § 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Rahmen für Energy Sharing in Deutschland nun rechtliche Realität.

Bürgerinnen und Bürger können damit zu echten Mitgestaltern der Energiewende werden, indem sie Strom aus Wind- oder Solaranlagen nun gemeinschaftlich nutzen. Mit der Gesetzesnovelle haben wir die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie zügig in nationales Recht überführt. Dies stärkt die Bürgerenergie, demokratisiert die Energiewende und senkt die Energiekosten für die Teilnehmenden spürbar.

Nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, begleiten wir nun intensiv die praktische Umsetzung, um Energy Sharing als tragende Säule einer dezentralen Energiewende zu festigen. Der Fahrplan steht: Ab Juni 2026 kann Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets umgesetzt werden, ab Juni 2028 wird dies auch auf benachbarte Gebiete ausgeweitet. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass bürokratische und messtechnische Hürden in der Praxis minimiert werden, damit die Projekte für die Bürgerinnen und Bürger auch stets wirtschaftlich hochattraktiv bleiben.
Überweisungs-PDF: