Antrag 59/I/2021 Es ist nicht nur in deinem Kopf! Psychischen und physischen Folgen von Corona entgegenwirken

Status:
Annahme

Die Corona-Pandemie bestimmt seit fast einem Jahr unseren Alltag. Wir bleiben zuhause, arbeiten wenn möglich von zuhause und schränken unsere direkten sozialen Kontakte soweit wie nur möglich ein. Die Pandemie betrifft vor allem diejenigen, die an Corona erkrankt sind oder Freund*innen oder Angehörige an die Krankheit verloren haben. Allerdings betreffen die notwendigen Maßnahmen auch Menschen, die psychisch krank sind oder es im Laufe der Pandemie geworden sind. In Folge der Corona-Pandemie haben psychische Krankheiten deutlich zugenommen. Der Mangel an Hilfsangeboten für psychische Gesundheit war bereits vor der Pandemie eklatant, wird nun aber noch deutlicher. Wir brauchen dringend Maßnahmen, um die psychische Gesundheit nach und während der Corona-Pandemie zu fördern. Dies betrifft auch insbesondere die Arbeitswelt.

 

Auch wenn die heutigen Arbeitsverhältnisse mehrheitlich nicht vergleichbar sind mit den Verhältnissen vor 50, 60 Jahren, so haben sie doch noch einen enormen Einfluss auf die Gesundheit. Vor allem psychische Erkrankungen nehmen in der Arbeitswelt eine größere Rolle ein. In den Jahren zwischen 2006 und 2016 stieg die Zahl der Krankschreibungen laut Angaben der AOK aufgrund von psychischen Erkrankungen um mehr als 50% an. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 gab es auch eine Zunahme von der Dauer der Krankschreibungstage aufgrund von psychischen Erkrankungen.

 

Der Wandel der Arbeitswelt hin zu Arbeit 4.0 hat ebenfalls einen Einfluss. So wirken sich die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen und die steigende Arbeitsplatzunsicherheit negativ auf die psychische Gesundheit von Arbeitnehmer*innen aus. In der Corona-Krise verloren 480.000 Menschen ihren Arbeitsplatz, fast 2 Millionen Arbeitnehmer*innen befanden und befinden sich teilweise immer noch in Kurzarbeit. Menschen, die in die Arbeitslosigkeit abrutschen, haben nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Sorgen. So ist bei einer steigenden Arbeitslosigkeit auch mit einem erhöhten Bedarf an professionellen psychischen Unterstützungsangeboten zu rechnen.

 

Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie viele Menschen von heute auf morgen überwiegend von zuhause aus arbeiten mussten. Diese mangelnde räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Privatleben und die damit einhergehende Entgrenzung der Arbeit führen ebenfalls zu einer steigenden psychischen Belastung. Der damit einhergehende Stress wird durch die mangelnde Digitalisierung verstärkt. Fehlende digitale
 internetfähige Endgeräte sowie digitale Strukturen am Arbeitsplatz, die durch eigene Geräte der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen werden. Des weiteren führten die Pandemie-bedingten Schul- und Kitaschließungen zu einer extremen Doppelbelastung vieler Arbeitnehmer*innen. Insbesondere Frauen sind hiervon betroffen, da diese nach wie vor die überwiegende Mehrheit an Hausarbeits- und auch emotionaler Sorgearbeit verrichten. Umfragen zeigen, dass Arbeitnehmer*innen im Home Office durchschnittlich mehr arbeiten, als im Büro. Dies kombiniert mit den zuvor genannten Faktoren führt zu einer andauernden Überlastung, die zur psychischen Krankheiten, wie Burnout oder Depressionen, führen können.

 

Für Menschen, die an Corona erkrankt sind, sind die Auswirkungen auch auf ihre Arbeitsverhältnisse besonders drastisch. Jede*r dritte Erkrankte leidet unter den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung. Dazu gehören nicht nur Kopfschmerzen oder Kurzatmigkeit, sondern mitunter auch chronische Erschöpfung oder der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns sowie neurologische Beschwerden. Ehemals erkrankte Arbeitnehmer*innen können dadurch oft ihrem Arbeitsverhältnis nicht mehr wie gewohnt nachkommen. Es ist zwingend notwendig, dass diese Arbeitnehmer*innen speziell auf sie zugeschnittene Unterstützungs- und Beratungsangebote erhalten, um weitere Funktions- oder finanzielle Verluste bestmöglich abzuwenden.

 

Wir fordern daher:

  • Die flächendeckende Einrichtung von Beratungszentren, um die psychologischen Folgen der Pandemie insbesondere am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Die Beratungen sollen insbesondere arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Arbeitgeber*innen aufzeigen und niedrigschwellige psychologische Beratung spezifisch für Arbeitnehmer*innen anbieten.
  • Die Einrichtung von auf die psychischen Folgen von Corona spezialisierten Beratungszentren. Es müssen niedrigschwellige Anlaufpunkte zur psychologischen
     Behandlung für alle Menschen geschaffen werden, auch abseits des Arbeitskontexts. Eine telefonische oder Online-Beratung soll möglich sein. Hierbei sind insbesondere auch spezifisch Angebote für Kinder und junge Menschen zu schaffen. Auch chronisch Kranke und Risikogruppen, die sich während der Pandemie oft noch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einschränken und in besonderer Sorge um ihre Gesundheit sind, sollen besonders in den Blick genommen werden. Schulen wollen wir hierbei besonders als erste Anlaufpunkte einbinden.
  • Die Einrichtung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes in Berlin für die Behandlung von Coronaspätfolgen in Zusammenarbeit mit bestehenden Rehakliniken, um Patient*innen mit Langzeitfolgen bestmöglich zu versorgen und wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind neben körperlichen Aspekten besonders psychische Auswirkungen zu berücksichtigen.
  • Betriebe müssen dazu verpflichtet werden, psychische Aspekte des Arbeitsschutzes stärker in ihre Konzepte der betrieblichen Gesundheitsförderung einzugliedern. Außerdem müssen psychische Entlastungen bei Arbeitsschutzbegehungen strenger kontrolliert werden.
  • Die stärkere Einbindung der Krankenkassen in der Entwicklung, Schaffung und Bereitstellung von analogen und digitalen Mental Health Angeboten für ihre Versicherten, die einen niederschwelligen Zugang gewährleisten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern:

  • die Erhöhung der Praxissitze für die psychotherapeutische und psychologische Versorgung auf ein den Bedarf deckendes Maß.
  • Die Einrichtung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes in Berlin für die Behandlung von Corona-Spätfolgen in Zusammenarbeit mit bestehenden Rehakliniken, um Patient*innen mit Langzeitfolgen bestmöglich zu versorgen und wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind neben körperlichen Aspekten besonders psychische Auswirkungen zu berücksichtigen.
  • Betriebe müssen dazu verpflichtet werden, psychische Aspekte des Arbeitsschutzes stärker in ihre Konzepte der betrieblichen Gesundheitsförderung einzugliedern. Außerdem müssen psychische Entlastungen bei Arbeitsschutzbegehungen strenger kontrolliert werden.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Corona-Pandemie bestimmt seit fast einem Jahr unseren Alltag. Wir bleiben zuhause, arbeiten wenn möglich von zuhause und schränken unsere direkten sozialen Kontakte soweit wie nur möglich ein. Die Pandemie betrifft vor allem diejenigen, die an Corona erkrankt sind oder Freund*innen oder Angehörige an die Krankheit verloren haben. Allerdings betreffen die notwendigen Maßnahmen auch Menschen, die psychisch krank sind oder es im Laufe der Pandemie geworden sind. In Folge der Corona-Pandemie haben psychische Krankheiten deutlich zugenommen. Der Mangel an Hilfsangeboten für psychische Gesundheit war bereits vor der Pandemie eklatant, wird nun aber noch deutlicher. Wir brauchen dringend Maßnahmen, um die psychische Gesundheit nach und während der Corona-Pandemie zu fördern. Dies betrifft auch insbesondere die Arbeitswelt.

 

Auch wenn die heutigen Arbeitsverhältnisse mehrheitlich nicht vergleichbar sind mit den Verhältnissen vor 50, 60 Jahren, so haben sie doch noch einen enormen Einfluss auf die Gesundheit. Vor allem psychische Erkrankungen nehmen in der Arbeitswelt eine größere Rolle ein. In den Jahren zwischen 2006 und 2016 stieg die Zahl der Krankschreibungen laut Angaben der AOK aufgrund von psychischen Erkrankungen um mehr als 50% an. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 gab es auch eine Zunahme von der Dauer der Krankschreibungstage aufgrund von psychischen Erkrankungen.

 

Der Wandel der Arbeitswelt hin zu Arbeit 4.0 hat ebenfalls einen Einfluss. So wirken sich die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen und die steigende Arbeitsplatzunsicherheit negativ auf die psychische Gesundheit von Arbeitnehmer*innen aus. In der Corona-Krise verloren 480.000 Menschen ihren Arbeitsplatz, fast 2 Millionen Arbeitnehmer*innen befanden und befinden sich teilweise immer noch in Kurzarbeit. Menschen, die in die Arbeitslosigkeit abrutschen, haben nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Sorgen. So ist bei einer steigenden Arbeitslosigkeit auch mit einem erhöhten Bedarf an professionellen psychischen Unterstützungsangeboten zu rechnen.

 

Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie viele Menschen von heute auf morgen überwiegend von zuhause aus arbeiten mussten. Diese mangelnde räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Privatleben und die damit einhergehende Entgrenzung der Arbeit führen ebenfalls zu einer steigenden psychischen Belastung. Der damit einhergehende Stress wird durch die mangelnde Digitalisierung verstärkt. Fehlende digitale
 internetfähige Endgeräte sowie digitale Strukturen am Arbeitsplatz, die durch eigene Geräte der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen werden. Des weiteren führten die Pandemie-bedingten Schul- und Kitaschließungen zu einer extremen Doppelbelastung vieler Arbeitnehmer*innen. Insbesondere Frauen sind hiervon betroffen, da diese nach wie vor die überwiegende Mehrheit an Hausarbeits- und auch emotionaler Sorgearbeit verrichten. Umfragen zeigen, dass Arbeitnehmer*innen im Home Office durchschnittlich mehr arbeiten, als im Büro. Dies kombiniert mit den zuvor genannten Faktoren führt zu einer andauernden Überlastung, die zur psychischen Krankheiten, wie Burnout oder Depressionen, führen können.

 

Für Menschen, die an Corona erkrankt sind, sind die Auswirkungen auch auf ihre Arbeitsverhältnisse besonders drastisch. Jede*r dritte Erkrankte leidet unter den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung. Dazu gehören nicht nur Kopfschmerzen oder Kurzatmigkeit, sondern mitunter auch chronische Erschöpfung oder der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns sowie neurologische Beschwerden. Ehemals erkrankte Arbeitnehmer*innen können dadurch oft ihrem Arbeitsverhältnis nicht mehr wie gewohnt nachkommen. Es ist zwingend notwendig, dass diese Arbeitnehmer*innen speziell auf sie zugeschnittene Unterstützungs- und Beratungsangebote erhalten, um weitere Funktions- oder finanzielle Verluste bestmöglich abzuwenden.

 

Wir fordern daher:

  • Die flächendeckende Einrichtung von Beratungszentren, um die psychologischen Folgen der Pandemie insbesondere am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Die Beratungen sollen insbesondere arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Arbeitgeber*innen aufzeigen und niedrigschwellige psychologische Beratung spezifisch für Arbeitnehmer*innen anbieten.
  • Die Einrichtung von auf die psychischen Folgen von Corona spezialisierten Beratungszentren. Es müssen niedrigschwellige Anlaufpunkte zur psychologischen
     Behandlung für alle Menschen geschaffen werden, auch abseits des Arbeitskontexts. Eine telefonische oder Online-Beratung soll möglich sein. Hierbei sind insbesondere auch spezifisch Angebote für Kinder und junge Menschen zu schaffen. Auch chronisch Kranke und Risikogruppen, die sich während der Pandemie oft noch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einschränken und in besonderer Sorge um ihre Gesundheit sind, sollen besonders in den Blick genommen werden. Schulen wollen wir hierbei besonders als erste Anlaufpunkte einbinden.
  • Die Einrichtung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes in Berlin für die Behandlung von Coronaspätfolgen in Zusammenarbeit mit bestehenden Rehakliniken, um Patient*innen mit Langzeitfolgen bestmöglich zu versorgen und wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind neben körperlichen Aspekten besonders psychische Auswirkungen zu berücksichtigen.
  • Betriebe müssen dazu verpflichtet werden, psychische Aspekte des Arbeitsschutzes stärker in ihre Konzepte der betrieblichen Gesundheitsförderung einzugliedern. Außerdem müssen psychische Entlastungen bei Arbeitsschutzbegehungen strenger kontrolliert werden.
  • Die stärkere Einbindung der Krankenkassen in der Entwicklung, Schaffung und Bereitstellung von analogen und digitalen Mental Health Angeboten für ihre Versicherten, die einen niederschwelligen Zugang gewährleisten.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch das Regierungshandeln und den Koalitionsvertrag
Überweisungs-PDF: