Antrag 32/I/2022 Endlich – ARAL, ARAMCO, BP, Газпром, ESSO, Роснефть, SHELL … enteignen!

1. Die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaften/Unternehmen und insbesondere deren „DOWN-STREAM“ – Betriebe und Gesellschaften der o.a. exemplarisch erwähnten internationalen Mineralöl-Konzerne werden vergesellschaftet.

 

Deren Eigentum und Geschäftsanteile an Gesellschaften werden gegen einen verhältnismäßigen Wertersatz als Entschädigung übertragen und damit einer gesellschaftlichen, demokratischen Kontrolle unterstellt, deren vorrangiges Ziel es sein wird u.a. deren sozial- und klimaschädliches Verhalten zu steuern und damit zu mindern und zu verhindern und insbesondere die maximale Gewinnerzielung durch die Verknappung von deren Produkten (Z.B. Treibstoffe, Heiz- und Mineralölprodukte ua.mehr ) oder unverhältnismäßig hohe und durch keine eigenen Leistungen gerechtfertigten Preiserhöhungen nur zum Ziel der maximalen Gewinnabschöpfung zu verhindern.

 

2. Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich rechtliche Maßnahmen zu entscheiden, um etwa über eine Verschärfung des Kartell- oder Preisrechtes die willkürlich anmutenden Preisbildungen der Mineralölunternehmen iwS kritisch zu überwachen.
Die nicht durch eigene Leistungen begründbaren Preiserhöhungen, die insbesondere nicht mit den dafür zuvor aufgewendeten Einkaufspreisen für die Rohprodukte oder der aktuellen Preisentwicklungen in Zusammenhang zu bringen sind, sind kurzfristig (max. eine Woche) auf ein angemessenes Maß oder auch darunter zu reduzieren.

 

3. Das dafür verantwortliche Management wird aufgrund der geltenden Rechtslage und möglicherweise neuer strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher und finanz- und steuerrechtlicher Sanktions- und Strafinstrumente dafür zu Verantwortung gezogen, um derartiges Tun und gesellschaftliche Schäden für die Zukunft möglichst präventiv wirkend zu verhindern und diese zum Schadensersatz zu verpflichten zu können.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,  dem vorstehenden Sinn entsprechende Regelungen auch auf EU-Ebene vorzuschlagen, zu vertreten und durchzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragsteller*innen (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Fachausschuss VII hat den Antrag ohne die Antragsteller*innen beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags.

 

Begründung

Die von den Antragsteller*innen dargelegten Problemlagen in Bezug auf Übergewinne der Mineralölkonzerne sowie Dysfunktionalitäten des Energiemarktes sind inzwischen von der Bundesregierung sowie der EU-Kommission erkannt und angegangen worden. So werden auf europäischer Ebene bereits die Maßnahmen erarbeitet, welche u.a. eine Ölpreisobergrenze ermöglichen. Ferner hat der Bund u.a. mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Möglichkeiten geschaffen, Unternehmen der Energieversorgung unter treuhändische Verwaltung zu stellen und sie in letzter Konsequenz auch zu enteignen. Von diesen Instrumenten hat die Bundesregierung bereits Gebrauch gemacht: Seit dem 21.09.2022 hat der Bund insgesamt 99 % der Anteile des Energieunternehmens UNIPER SE übernommen. Die Maßnahmen auf Basis des §29 EnSiG wurden notwendig, um das Unternehmen, welches u.a. über 200 Stadtwerke in Deutschland versorgt, vor der Insolvenz zu bewahren. UNIPER ist Teil der Kritischen Infrastruktur, ein Ausfall hätte massive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Deutschland gehabt. Zuvor hatte der Bund bereits am 16.09.2022 die Unternehmen Rosneft Deutschland GmbH (RDG) sowie das Unternehmen RN Refining & Marketing GmbH (RNMG) unter treuhändische Verwaltung der Bundesnetzagentur gestellt (auf Grundlage §17 EnSiG). RDG und RNMG machen zusammen 12 % der deutschen Erdölverarbeitungskapazitäten aus. Hierzu zählt auch der für die Region Berlin-Brandenburg wichtige Standort PCK Schwedt.

 

Mit dem von der Bundesregierung am 29.09.2022 beschlossenen „Wirtschaftlichen Abwehrschirm“ werden zudem in den kommenden Wochen die Werkzeuge entwickelt, um eine Gas- und Strompreisbremse auszugestalten. Die Voraussetzungen hierfür werden auf europäischer Ebene derzeit geschaffen, ebenso der von den G7 Anfang September geplante Ölpreisdeckel.

 

Die europäischen Mitgliedsstaaten haben am 06.10. die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (2022/0289) verabschiedet. Hiermit werden die Markterlöse von Stromerzeuger:innen auf 180 Euro / MWh begrenzt. Ebenso wird auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ein sogenannter Solidaritätsbeitrag festgelegt, welcher Zufallsgewinne abschöpfen soll.

Überweisungs-PDF: