Antrag 237/I/2019 Elterngeld für Doktorandinnen und Doktoranden bedarfsgerecht anpassen

Status:
Annahme mit Änderungen

Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird, aber mindestens 300 € im Monat. 

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird, aber mindestens 300 € im Monat. 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: