Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird, aber mindestens 300 € im Monat.
PDF:
Beschluss:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
Doktoranden und Doktorandinnen, die über ein Stipendium vergütet werden, sollen künftig ein Elterngeld erhalten, welches auf Basis der Stipendienrate errechnet wird, aber mindestens 300 € im Monat.
Beschluss-PDF: