Antrag 132/I/2024 Elektronischer Kontoauszug der Finanzkasse für alle

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sollen sich dafür einsetzen, dass alle Steuerpflichtigen erhalten die Möglichkeit über ihren Elster-Account einen Kontoauszug der Finanzkasse abzurufen, unabhängig, ob sie von einem Steuerberater/Rechtsanwalt beraten werden oder nicht. Ein Auszug des Steuerkontos nutzt insbesondere Unternehmern, die mehrere Arten von Steuern (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, etc.) zu zahlen haben. Mit dieser Lösung soll eine Gleichbehandlung, auch für diejenigen gewährleistet werden, die sich keinen Steuerberater leisten können oder wollen. Ein elektronischer Auszug des Steuerkontos ermöglicht es Steuerpflichtigen schneller auf Zahlungsrückstände oder Pfändungen zu reagieren und verringert den Verwaltungsaufwand.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sollen sich dafür einsetzen, dass alle Steuerpflichtigen erhalten die Möglichkeit über ihren Elster-Account einen Kontoauszug der Finanzkasse abzurufen, unabhängig, ob sie von einem Steuerberater/Rechtsanwalt beraten werden oder nicht. Ein Auszug des Steuerkontos nutzt insbesondere Unternehmern, die mehrere Arten von Steuern (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, etc.) zu zahlen haben. Mit dieser Lösung soll eine Gleichbehandlung, auch für diejenigen gewährleistet werden, die sich keinen Steuerberater leisten können oder wollen. Ein elektronischer Auszug des Steuerkontos ermöglicht es Steuerpflichtigen schneller auf Zahlungsrückstände oder Pfändungen zu reagieren und verringert den Verwaltungsaufwand.

 

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die elektronische Einsichtnahme in das Steuerkonto - über das ELSTER-Nutzerkonto („Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ (www.elster.de)) ist nicht an eine Berufsträgereigenschaft, z. B. als Steuerberater oder Rechtsanwalt, geknüpft.

Seit März 2022 können auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer die Berechtigung zur Abfrage eines Steuerkontos über die Beantragung einer Abrufvollmacht erlangen. Zu finden ist diese nach Login im ELSTER-Nutzerkonto unter "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten". Mit der ELSTER Steuerkontoabfrage erhalten die Benutzer sodann die Auskunft über Soll-stellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen.
Überweisungs-PDF: