Antrag 66/I/2022 Einführung einer Profilquote Ehrenamt für die Berliner Hochschulen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden dazu aufgefordert, sich für die Einführung einer Profilquote Ehrenamt durch Ergänzung eines Regelbeispiels in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 BerlHZG sowie durch Erhöhung der Quote in § 6 Abs. 1 Nr. 5 BerlHZVO um mindestens ein Prozent oder alternativ durch Schaffung einer eigenen Quote in entsprechender Höhe einzusetzen. Erstere Vorgehensweise ermöglicht indes mehr Flexibilität bei der Studienplatzvergabe

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: FA V – Stadt des Wissens

 

Stellungnahme FA Stadt des Wissens:

 

Stellungnahme:

Die Erweiterung der bestehenden bzw. die Einführung einer weiteren Profilquote für die wenigen tatsächlichen NC-Studiengänge im Umfang von 1% erweckt ausschließlich falsche Erwartungen.

Allerdings haben die im Antrag bezeichneten Personen bereits die Möglichkeit sich im Rahmen einer Profilquote gem. § 10 I, Nr. 6 BerlHZG zu bewerben („Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und auf Grund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind,..“)

Die Anforderungen an eine entsprechende Bewerbung für den rechnerisch maximal zur Verfügung stehenden einen Studienplatz im jeweiligen Bewerbungszeitraum sind im Übrigen – wenn die bisherigen Profilquoten Maßstab bleiben – nicht durch BewerberI*innen zu erreichen, die nicht mit 14 Jahren mit einer durchgehenden Ehrenamtstätigkeit begonnen haben.

Die Vergabe von NC-Studienplätzen erfolgt nach absolut starren Regelungen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen, so dass die Einführung einer weiteren Profilquote keinerlei „Flexibilität“ ermöglichen würde, sondern allein eine weitere Ranglistenbildung der Bewerbungen zur Folge hätte.

Die Empfehlung lautet daher: Ablehnung