Antrag 245/I/2018 Einführung des politischen Bezirksamtes

Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des politischen Bezirksamtes ab der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.

 

Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin besitzt die Richtlinienkompetenz im Bezirksamt, die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes werden als Beigeordnete auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin von der BVV für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.

 

Das Bezirksamt besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller zurückgezogen