Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des politischen Bezirksamtes ab der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.
Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin besitzt die Richtlinienkompetenz im Bezirksamt, die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes werden als Beigeordnete auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin von der BVV für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.
Das Bezirksamt besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern.
Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller zurückgezogen
PDF: