Antrag 80/I/2024 Eignungsfeststellung auch an grundständigen Gymnasien

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Gesetzesebene zu regeln, dass für den Übergang auf ein Grundständiges Gymnasium im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine verpflichtende Eignungsfeststellung in Analogie zu dem geplanten Eignungsfeststellungsverfahren zum Übergang in 7. Klasse durchgeführt wird. Erst wenn die grundsätzliche Eignung nachgewiesen ist, können die Schüler:innen am schulspezifischen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Dafür sind Aufnahmekriterien festzulegen, die dem Schulprofil entsprechen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: