Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, eine Änderung der Vergütung von EinzelfallhelferInnen in Berlin bei der hierfürzuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erwirken. Die derzeit gültigen und in der Praxis unterschiedlich angewandten Vergütungsstufen von derzeit 9 € (ohne Ausbildung), 11 € (ErzieherIn/HeilerzieherIn), 13 € (z.B. Bachelor SozialarbeiterIn, PsychologIn) bzw. 19 € (z.B. Master SozialarbeiterIn, PsychologIn) wurden seit 2004 nicht mehr fortgeschrieben und damit angepasst. Daher sind sie schnellstmöglich anzuheben, wenigstens auf das Niveau des Betrages, welcher in dem Modellprojekt als Vergütung angenommen und durch einen qualifizierten Träger eingebracht wurde, mithin also 31 € pro Fachleistungsstunde. Eine kontinuierliche, das heißt jährliche, Anpassung und Fortschreibung der Vergütung ist in dem zu Grunde liegenden Rundschreiben I Nr. 9/2009 „Über Gewährung von Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII außerhalb von Diensten nach dem 10. Kapitel SGB XII“ festzuschreiben. Ebenso sind die Vergütungsstufen im Bereich Jugend des selben Schreibens in gleicher Höhe anzupassen und fortzuschreiben. Abschließend sind auch die Anlagen 1 und 2 entsprechend anzupassen.
Im Grundsatz ist die Abgrenzung zur Geldleistungsform Persönliches Budget, auf welches seit 01.01.2008 ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch besteht, unter Punkt „5.3 Geldleistungen“ des selben Schreibens aufzuheben, da es Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in unangemessener Weise in ihrem Wunsch- und Wahlrecht einschränkt sowie in ihrer zu unterstützenden selbstbestimmten Lebensweise diskriminiert, benachteiligt und sie letztlich auch durch den Einsatz unqualifizierter Kräfte für die Betreuung schwer psychisch Kranker Menschen gefährdet.