Antrag 68/I/2023 Die Verteidigung unserer östlichen Nachbarn nachhaltig unterstützen!

Mit dem erneuten russischen Angriff auf die Ukraine wurde uns klar, dass Russland Angriffskriege auch in Europa als Mittel der Politik sieht. Deutschland hatte die Augen davor verschlossen, als es sich um Georgien, Syrien oder östliche Teile der Ukraine handelte. Wir haben die juristische und moralische Verpflichtung, unsere Partner in der EU und der NATO zu verteidigen, die der­zeit von Russland bedroht sind.

 

Auch haben wir zusammen mit unseren Partnern die Entschei­dung getroffen, die Ukraine dabei zu unterstützen, ihre territoriale Integrität wiederherzustellen. Art und Umfang unserer Unterstüt­zung für die Ukraine beruhen auch auf ihrer demokratischen Ent­wicklung und ihrem Verhalten in den befreiten Gebieten.

 

Humanitäre Hilfe für die Ukraine ist wichtig und richtig. Sie ist aber nicht nachhaltig, wenn Russland gleichzeitig weiter Tod und Verwüstung bringt. Ein „eingefrorener“ Konflikt ist keine Lösung. Die Waffenstillstandsvereinbarungen in Transnistrien, im Kauka­sus oder in Donezk haben russisch kontrollierte Besatzungsre­gimes fortgeschrieben. Nach Bucha und nach Isjum kann das keine Alternative sein. Wir haben alle die Berichte gesehen, was eine russische Besatzung bedeutet. (Wir hätten gerne „mit Er­schrecken und Unglauben“ geschrieben, nach Tschetschenien und Syrien wäre das jedoch Selbstbetrug.)

 

Es ist zu hoffen, dass die russische Führung ihren Fehler einsieht und die Invasion beendet. Wir unterstützen Verhandlungen mit diesem Ziel. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass das ohne weitere schwere Kampfhandlungen geschieht.

 

Wirksame moderne Waffensysteme, Munition und Ausrüstung haben lange Lieferzeiten. Waffenbestellungen für die Bundes­wehr im Rahmen des 100-Mrd.-Programms, durch unsere Ver­bündeten und durch oder für die Ukraine müssen deshalb durch die Bundesregierung langfristig koordiniert werden.

 

Damit bleibt die Frage, ob doch bitte andere westliche Staaten liefern sollen, ob die Ukraine direkt bei der deutschen Industrie bestellt oder ob die Bundesregierung eine zentrale Rolle ein­nimmt. Wir sehen hier Deutschland und die Regierung in der Pflicht.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 67/I/2023 (Konsens)