Die Volkspartei SPD lebt von ihren Mitgliedern. Mobilisierung und Einbezug der Mitglieder ist daher zentral für die Schlagkraft der Partei. Um die SPD-Mitglieder besser in die Entscheidungen der Bundespartei zu integrieren, ihnen mehr Teilnahme zu ermöglichen, und damit die SPD als Ganzes zu stärken, beantragen wir Maßnahmen in vier verschiedenen Bereichen.
Im Einzelnen sind dies:
- Vereinfachung Mitgliederbegehren: Das Mitgliederbegehren ermöglicht – genügend Unterstützung vorausgesetzt – dass die gesamte Partei über wichtige Themen entscheidet. Die Hürden zum Mitgliederbegehren sollen gesenkt werden. Es soll zu einem natürlich Bestandteil parteiinterner Demokratie werden und nicht ein Instrument der Konfrontation gegen den Parteivorstand
- Parteikonvente und Parteitage: Die großen bundesweiten Zusammenkünfte sind Highlights des Parteilebens. Bei der Teilnahme und den Beratungen sollen daher möglichst viele Menschen innerhalb wie außerhalb der Partei involviert werden.
- Aufstellen von Kandidatinnen und Kandidaten sowie Stellenbesetzungen: Falls der Eindruck besteht, dass wichtige Mandate und Stellen intransparent vergeben werden, schadet dies der Partei. Es braucht daher größtmögliche Transparenz und bei wichtigen Entscheidungen Mitgliederbefragungen.
- Familienfreundliche Parteiarbeit und digitaler Ortsverein: Die Anzahl (aktiver) Mitglieder nimmt laufend ab, das Durchschnittsalter der Parteimitglieder ist hoch. Wir brauchen dringend mehr Menschen die sich in der SPD engagieren. Es braucht neue Strukturen, um mehr Menschen aktive Mitarbeit zu ermöglichen.
1. Mitgliederbegehren
Der Parteivorstand der SPD wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu initiieren:
- Die 2011 beschlossene Möglichkeit einer elektronischen Beteiligung bei Mitgliederbegehren ist schnellstmöglich umzusetzen.
- Es wird ein Leitfaden und/oder ein Handbuch für Instrumente der Mitgliederbeteiligung erstellt.
- Eine Sammelstelle für Unterstützerlisten und Unterschriften ist einzurichten.
- Die Nutzung der öffentlichkeitswirksamen Kanäle der SPD für Mitgliederbegehren ist zu institutionalisieren und zu erleichtern.
- Der Bundesparteitag wählt einen Ombudsmann für die Mitgliederbegehren.
- Die Laufzeit wird von drei Monaten auf 90 Kalendertage verändert, um allen Mitgliederbegehren die gleiche Ausgangslage zu bieten.
2. Parteikonvent und Parteitage öffnen
- Der Parteivorstand wird beauftragt, ein Konzept für eine online-Diskussionsplattform zu entwickeln, testweise aufzubauen und zu betreiben, die eine inhaltliche Diskussion der Anträge zum Bundesparteitag ermöglicht. Dadurch sollen auch Nicht-Delegierte die Möglichkeit bekommen online über die Anträge zu diskutieren. Auf einer solchen Diskussionsplattform soll es die Möglichkeit geben über die Anträge sowohl zu diskutieren als auch über diese abzustimmen. Die Ergebnisse der Diskussion werden auf dem Parteitag bei der Antragsberatung in geeigneter Form vorgestellt.
- Die Redeliste ist auf einem Bildschirm anzuzeigen, um zu garantieren, dass alle Redewünsche, unter Berücksichtigung der Quotierung, tatsächlich in der zeitlichen Abfolge ihrer Meldung, berücksichtigt werden. Die traditionellen Reden prominenter Gäste sind so kurz zu halten, dass genug Zeit für Antragsberatungen erhalten bleibt.
3. Der digitale Ortsverein und eine familienfreundliche Parteiarbeit
- Der Parteivorstand wird aufgefordert innerhalb von einem Jahr ein Konzept für den flächendeckenden Aufbau von digitalen Ortsvereinen in den Landesverbänden zu erarbeiten, insbesondere im Hinblick auf folgende Fragen: Zuordnung der digitalen Ortsvereine zu Bezirken/Landesverbänden; Rechte und Pflichten der „klassischen“ Ortsvereine wie Entsendung von Delegierten oder Einzug Parteibeiträge; Zielgröße der digitalen OV bzw. automatische Aufteilung ab einer bestimmten Größe.
- In Geschäftsstellen der SPD sind Kinder- und Ruhebereiche mit Wickeltischen einzurichten. Falls ein Mitglied keine Kinderbetreuung finden kann, soll es ausdrücklich ermutigt werden, Kinder zu Sitzungen mitzubringen. Geschäftsstellen sind in der Neuplanung grundsätzlich kinderfreundlich einzurichten.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landesvorstand (Konsens)
Stellungnahme(n):
- Beschluss LPT I/2014: Überweisung an Landesvorstand
- Empfehlung der Statutenkommission 12.03.2015 + Landesvorstand: Annahme in der Fassung der Statutenkommission (Antrag 166/I/2014)
- Beschluss LPT I/2015: Überweisung an Landesvorstand