Antrag 02/I/2021 Die innerparteiliche Benachteiligung der Arbeitsgemeinschaften beenden. Gleichstellung aller 11 SPD Arbeitsgemeinschaften.

Wir fordern alle SPD Mitglieder auf, dass wir die innerparteiliche Benachteiligung vonArbeitsgemeinschaften der ersten und zweiten Ordnung beenden.

Die Präambel der Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD soll wie folgt geändert werden:

„Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD und sind entsprechend dem Statut der SPD gleichgestellt. Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, …“

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2021: Überwiesen an Statutenkommission

 

Votum Statutenkommission: Ablehnung

Die Statutenkommission weist darauf hin, dass sich dieser Antrag an den Parteivorstand richtet und eine Richtlinie der Bundesebene ändern will. In der Antragsbegründung wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein wortgleicher Antrag der Bundes-AG Selbst Aktiv bereits an den Parteivorstand weitergeleitet wurde. Da sich die Statutenkommission vorrangig mit Empfehlungen für das Statut der SPD Berlin befasst, hat die Statutenkommission von einer Weiterleitung abgesehen.

 

Gleichzeitig empfiehlt die Statutenkommission den Antragsteller:innen eine Konkretisierung ihres Anliegens. Insbesondere bedarf es der Benennung konkreter Punkte, bei denen aus Sicht der Antragsteller:innen aktuell eine Ungleichbehandlung der Arbeitsgemeinschaften vorliegt, um eine sachgerechte Diskussionsgrundlage zu schaffen.