Antrag 78/I/2022 Die Humanitäre Krise vom Kind her denken – in Berlin, Deutschland und weltweit!

Status:
Annahme

Wie in allen gewaltvollen Konflikten weltweit ist auch der Krieg in der Ukraine vor allem auch ein Krieg zu Lasten der ukrainischen Kinder. Der Krieg in der Ukraine hält uns in Deutschland vor Augen, was ein weltweites Phänomen ist: Kinder machen die Hälfte aller Kriegsgeflüchteten weltweit aus. 40% aller ukrainischen Geflüchteten sind Kinder unter 14 Jahren – insgesamt mehr als die Hälfte der ukrainischen Kinder sind auf der Flucht – das sind 4,3 Millionen Kinder. Fast ein Drittel von Menschenhandel Betroffener weltweit sind Kinder. Humanitäre Hilfe muss aus diesem Grund die Krise vom Kind her denken – und ihre Verfahren und Schutzmaßnahmen entsprechend ausrichten: von lokal bis global und zwischen den Ministerien vernetzt.

 

Wir Sozialdemokrat:innen müssen voran gehen, aus den guten und verfehlten Erstreaktionen des Ukrainekrieges lernen, um bei sicher kommenden zukünftigen Flucht- und Migrationsbewegungen das Kindeswohl besser zu schützen – in Deutschland genauso wie auf anderen Teilen der Welt.

 

 

Vom Land Berlin fordern wir:

 

  • Die aktive Nutzung der Kompetenz der Akteure des Katastrophenschutzes und der Humanitären Hilfe, die in Berlin ansässig sind. Sie kennen die internationalen Standards z.B. von Verfahren zur Registrierung für die Familienzusammenführung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Um Menschenhandel z.B. durch nicht überprüfte Wohnungsangebote vorzubeugen muss eine Erstreaktion in der humanitären Krise auch in Deutschland immer von professionellem Personal, nicht von Freiwilligen koordiniert werden.
  • Der aktive Wissenstransfer über Ministeriums- und Bund/Landesgrenzen hinweg. Das BMZ fördert über UNICEF mit „Blue Dot“ Zentren sichere Orte für Kinder und Frauen auf der Flucht in Ländern wie Polen oder Moldau. In Berlin fehlte es an diesen separaten Schutzräumen für Frauen und ihre Kinder, an Hilfestellungen für Ermittlungen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt seitens der Behörden und niedrigschwelligen psychologische Hilfsangebote an Ankunftsorten wie zB dem Hauptbahnhof in der Erstreaktion. Dies darf nicht noch einmal passieren.
  • Akteure – von der Polizei über den Katastrophenschutz bis zu den Freiwilligen müssen verpflichtend zu Standards im Kinderschutz und Prävention von Menschenhandel geschult werden. Notfallkits und Aufklärungsmaterial müssen in den relevanten Sprachen schnell zugänglich und verfügbar sein.

 

Vom BMI fordern wir

 

  • Kontinuierliche verpflichtende Schulungen im Kinderschutz für die relevanten Einheiten (BKA, LKA und Europol-Polizeibehörden) und das schnellere zur Verfügung stellen von Informationsmaterial und Aufklärung sowie Kontakte und Anlaufstellen zur Unterstützung und Beratung von Menschenhandel und sexualisierter Gewalt.
  • Verfahren von Registrierung und Familienzusammenführung unbegleitete minderjähriger Geflüchteter müssen in der Erstreaktion auf die humanitäre Krise prioritär eingeführt werden in Koordination mit den europäischen Partnern. Von internationalen Organisationen wie IOM, die diese Verfahren weltweit seit Jahren einsetzen, muss Expertise geholt werden.
  • Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der Rolle des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bei der Erstellung von Schutzkonzepten und Verfahren des Kinderschutzes bei den relevanten Akteuren inklusive der des Ehrenamtes

 

Vom BMZ fordern wir:

 

  • Den Wissenstransfer von Maßnahmen des Kinderschutzes in internationalen Situationen der humanitären Krisen für den deutschen Kontext und relevante Ministerien
  • Die Berücksichtigung der besonderen Schutzrechte im Kontext von Flucht von Kindern im Konzept feministische Entwicklungszusammenarbeit

 

Von BMFSFJ fordern wir:

  • die rechtliche Verpflichtung einer bundesweiten Umsetzung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, die bis jetzt nur als Leitlinie formuliert sind, um die Unterbringungssituation für Kinder zu verbessern. Langfristig müssen Unterbringung von geflüchteten Familien und ihrer Kinder immer dezentrale sein, da nur diese Art von Unterbringung die vollumgängliche Ausschöpfung der garantierten Rechte der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet.
  • dass Kinder innerhalb der ersten 30 Tage nach Ankunft in Deutschland Betreuungs- und Schulmöglichkeit zur Verfügung gestellt bekommen, damit Lern- und Entwicklungsdefizite, die sich selbst im Erwachsenenalter auswirken sein können, nicht entstehen. Der gesetzlich geltende Anspruch auf Kita- und Schulbesuch muss für geflüchtete Kinder vollumfänglich und flächendeckend umgesetzt werden.

Vom Auswärtigen Amt fordern wir:

  • Einer massive Erhöhung der Finanzierung von Maßnahmen des Schutzes für Kinder in der humanitären Hilfe. 0,5% der weltweiten Mittel für humanitäre Hilfe gehen an den Kinderschutz. Das Auswärtige Amt ist der zweit größte Geber in der humanitären Hilfe. Eine Erhöhung der Mittel des Auswärtigen Amtes für den internationalen Kinderschutz hat Signalwirkung.
  • Desweiteren muss das Auswärtige Amt Expertise im eigenen Haus hierzu schärfen und aktive Mitgliedschaft bei Allianzen der Standartsetzung von Verfahren des internationalen Kinderschutzes in der humanitären Hilfe erwerben.
  • Die Berücksichtigung der besonderen Schutzrechte im Kontext von Flucht von Kindern im Konzept feministische Außenpolitik.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wie in allen gewaltvollen Konflikten weltweit ist auch der Krieg in der Ukraine vor allem auch ein Krieg zu Lasten der ukrainischen Kinder. Der Krieg in der Ukraine hält uns in Deutschland vor Augen, was ein weltweites Phänomen ist: Kinder machen die Hälfte aller Kriegsgeflüchteten weltweit aus. 40% aller ukrainischen Geflüchteten sind Kinder unter 14 Jahren – insgesamt mehr als die Hälfte der ukrainischen Kinder sind auf der Flucht – das sind 4,3 Millionen Kinder. Fast ein Drittel von Menschenhandel Betroffener weltweit sind Kinder. Humanitäre Hilfe muss aus diesem Grund die Krise vom Kind her denken – und ihre Verfahren und Schutzmaßnahmen entsprechend ausrichten: von lokal bis global und zwischen den Ministerien vernetzt.

Wir Sozialdemokrat:innen müssen voran gehen, aus den guten und verfehlten Erstreaktionen des Ukrainekrieges lernen, um bei sicher kommenden zukünftigen Flucht- und Migrationsbewegungen das Kindeswohl besser zu schützen – in Deutschland genauso wie auf anderen Teilen der Welt.

Vom Land Berlin fordern wir:

 

  • Die aktive Nutzung der Kompetenz der Akteure des Katastrophenschutzes und der Humanitären Hilfe, die in Berlin ansässig sind. Sie kennen die internationalen Standards z.B. von Verfahren zur Registrierung für die Familienzusammenführung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Um Menschenhandel z.B. durch nicht überprüfte Wohnungsangebote vorzubeugen muss eine Erstreaktion in der humanitären Krise auch in Deutschland immer von professionellem Personal, nicht von Freiwilligen koordiniert werden.
  • Der aktive Wissenstransfer über Ministeriums- und Bund/Landesgrenzen hinweg. Das BMZ fördert über UNICEF mit „Blue Dot“ Zentren sichere Orte für Kinder und Frauen auf der Flucht in Ländern wie Polen oder Moldau. In Berlin fehlte es an diesen separaten Schutzräumen für Frauen und ihre Kinder, an Hilfestellungen für Ermittlungen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt seitens der Behörden und niedrigschwelligen psychologische Hilfsangebote an Ankunftsorten wie zB dem Hauptbahnhof in der Erstreaktion. Dies darf nicht noch einmal passieren.
  • Akteure – von der Polizei über den Katastrophenschutz bis zu den Freiwilligen müssen verpflichtend zu Standards im Kinderschutz und Prävention von Menschenhandel geschult werden. Notfallkits und Aufklärungsmaterial müssen in den relevanten Sprachen schnell zugänglich und verfügbar sein.

Vom BMI fordern wir

  • Kontinuierliche verpflichtende Schulungen im Kinderschutz für die relevanten Einheiten (BKA, LKA und Europol-Polizeibehörden) und das schnellere zur Verfügung stellen von Informationsmaterial und Aufklärung sowie Kontakte und Anlaufstellen zur Unterstützung und Beratung von Menschenhandel und sexualisierter Gewalt.
  • Verfahren von Registrierung und Familienzusammenführung unbegleitete minderjähriger Geflüchteter müssen in der Erstreaktion auf die humanitäre Krise prioritär eingeführt werden in Koordination mit den europäischen Partnern. Von internationalen Organisationen wie IOM, die diese Verfahren weltweit seit Jahren einsetzen, muss Expertise geholt werden.
  • Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der Rolle des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bei der Erstellung von Schutzkonzepten und Verfahren des Kinderschutzes bei den relevanten Akteuren inklusive der des Ehrenamtes

Vom BMZ fordern wir:

  • Den Wissenstransfer von Maßnahmen des Kinderschutzes in internationalen Situationen der humanitären Krisen für den deutschen Kontext und relevante Ministerien
  • Die Berücksichtigung der besonderen Schutzrechte im Kontext von Flucht von Kindern im Konzept feministische Entwicklungszusammenarbeit

Von BMFSFJ fordern wir:

  • die rechtliche Verpflichtung einer bundesweiten Umsetzung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, die bis jetzt nur als Leitlinie formuliert sind, um die Unterbringungssituation für Kinder zu verbessern. Langfristig müssen Unterbringung von geflüchteten Familien und ihrer Kinder immer dezentrale sein, da nur diese Art von Unterbringung die vollumgängliche Ausschöpfung der garantierten Rechte der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet.
  • dass Kinder innerhalb der ersten 30 Tage nach Ankunft in Deutschland Betreuungs- und Schulmöglichkeit zur Verfügung gestellt bekommen, damit Lern- und Entwicklungsdefizite, die sich selbst im Erwachsenenalter auswirken sein können, nicht entstehen. Der gesetzlich geltende Anspruch auf Kita- und Schulbesuch muss für geflüchtete Kinder vollumfänglich und flächendeckend umgesetzt werden.

Vom Auswärtigen Amt fordern wir:

  • Einer massive Erhöhung der Finanzierung von Maßnahmen des Schutzes für Kinder in der humanitären Hilfe. 0,5% der weltweiten Mittel für humanitäre Hilfe gehen an den Kinderschutz. Das Auswärtige Amt ist der zweit größte Geber in der humanitären Hilfe. Eine Erhöhung der Mittel des Auswärtigen Amtes für den internationalen Kinderschutz hat Signalwirkung.
  • Desweiteren muss das Auswärtige Amt Expertise im eigenen Haus hierzu schärfen und aktive Mitgliedschaft bei Allianzen der Standartsetzung von Verfahren des internationalen Kinderschutzes in der humanitären Hilfe erwerben.
  • Die Berücksichtigung der besonderen Schutzrechte im Kontext von Flucht von Kindern im Konzept feministische Außenpolitik.
Beschluss-PDF:
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