Antrag 18/II/2021 Den Antrag 41/I/2018 der AG 60plus Berlin (Änderung von § 11 Berliner Straßengesetz) endlich umsetzen

Status:
Überweisung

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, im Rahmen von Koalitionsverhandlungen bzw. von interfraktionellen Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die in unserem Antrag 41/I/2018 benannten Forderungen  im Zuge einer künftigen Novelle des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) endlich umgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, im Rahmen von Koalitionsverhandlungen bzw. von interfraktionellen Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die in unserem Antrag 41/I/2018 benannten Forderungen  im Zuge einer künftigen Novelle des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) endlich umgesetzt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Im Juni 2021 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Senatsentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugenvorgelegt. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde auch das Berliner Straßengesetz an mehreren Stellen geändert. Der Gesetzesentwurf wurde im Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus überwiesen. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und dem danach anschließenden Ende der 18. Wahlperiode konnte die SPD-Fraktion die im Antrag geforderten Änderungen in den Fraktionsberatungen innerhalb der Koalition nicht durchsetzen. Der Gesetzesentwurf wurde ohne Änderungen im Parlament im August 2021 beschlossen, damit das Anliegen nicht der Diskontinuität anheimfallen konnte. 
Überweisungs-PDF: