Antrag 84/I/2021 Daten von Mietfahrrädern und E-Scootern für die Allgemeinheit nutzbar machen

Status:
Annahme

Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Anbieter von Rideshare-Systemen in Berlin Informationen über die Zahl und Nutzung ihrer Fahrzeuge sowohl der Senatsverwaltung als auch der Öffentlichkeit automatisiert und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Dafür soll der Standard „Mobility Data Specification“ (MDS) zum Einsatz kommen und außerdem eine öffentliche Schnittstelle entsprechend der „General Bikeshare Feed Specification“ (GBFS) bereitgestellt werden. Die Senatsverwaltung wird kurzfristig die für die Speicherung der Daten nötige Infrastruktur und mittelfristig Möglichkeiten zur Auswertung und Nutzung dieser Verkehrsdaten schaffen. Vorbild kann hier das 2019 etablierte Modell der Stadt Hamburg sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Anbieter von Rideshare-Systemen in Berlin Informationen über die Zahl und Nutzung ihrer Fahrzeuge sowohl der Senatsverwaltung als auch der Öffentlichkeit automatisiert und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Dafür soll der Standard „Mobility Data Specification“ (MDS) zum Einsatz kommen und außerdem eine öffentliche Schnittstelle entsprechend der „General Bikeshare Feed Specification“ (GBFS) bereitgestellt werden. Die Senatsverwaltung wird kurzfristig die für die Speicherung der Daten nötige Infrastruktur und mittelfristig Möglichkeiten zur Auswertung und Nutzung dieser Verkehrsdaten schaffen. Vorbild kann hier das 2019 etablierte Modell der Stadt Hamburg sein.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die Problematik befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. 

Stellungnahme des Senats 2022: Zu den Daten von Mietfahrrädern und Miet-E-Tretrollern (Mietflottenangebote, keine Ridesharing-Angebote):
  • Die gewerblichen Mietfahrzeugangebote werden ab 1.9.22 Sondernutzungserlaubnispflichtig, dazu gab es im September 2021 eine Änderung des Berliner Straßengesetzes und Ergänzung des § 11a. Im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis ist angedacht über Nebenbestimmungen die Anbieter zu verpflichten, Daten zu Ihren Mietfahrzeugangeboten und deren Nutzung bereitzustellen. Diese Daten sollen zur Überwachung und Evaluation der verkehrlichen Wirkungen der Angebote und zur Weiterentwicklung der Anforderungen an die Angebote genutzt werden.
  • Bei der SenUMVK laufen seit März 2021 die Arbeiten an der Erstellung eines „Evaluations- und Anforderungskonzepts für Freefloater Sharing Angebote“ (kurz: Freefloater Anforderungskonzept); es soll die fachliche Grundlage für Anforderungen an die Mietfahrzeugangebote abgeleitet von den verkehrs-, umwelt- und ordnungspolitischen Zielen des Landes Berlin liefern, die dann in die Sondernutzungserlaubnis Eingang finden können. Außerdem empfiehlt es einen Evaluationsprozess zur Weiterentwicklung dieser Anforderungen. Das Evaluationskonzept empfiehlt auch die Bereitstellung der Daten durch die Anbieter, was jedoch lediglich die Grundlage für die Datenbereitstellungspflicht im Rahmen der Sondernutzungserlaubnispflicht darstellt. Die Fertigstellung des Konzepts ist für den Sommer 2022 vorgesehen.
  • Überweisungs-PDF: