Antrag 121/I/2015 C E T A demokratisch ausgestalten

Status:
Erledigt

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und die sozialdemokratischen Mitglieder der EU-Kommission werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass:

  • der Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 voll inhaltlich auch auf CETA Anwendung findet.

 

Darüber hinaus sind Änderungen in folgenden Bereichen zwingend erforderlich:

 

Investitionsschutz
Mit Investitionen sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.
Die Gewinnerwartungen von Unternehmen zu schützen, darf nicht dazu führen, dass nationale Gesetze ausgehebelt werden. Finanzmarktgeschäfte sind keine regulären Investitionen – das muss im Abkommen klargestellt werden.

 

Streitbeilegungsverfahren
Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) lehnen wir ab. Der Investitionsschutz in CETA muss von öffentlichen Gerichten ausgelegt werden, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Das öffentliche Rechtssprechungsmonopol muss gewahrt werden.

 

Regulatorische Zusammenarbeit
Die geplante regulatorische Zusammenarbeit darf demokratische Gesetzgebungsprozesse nicht behindern. Ihr Ziel muss die Sicherung der jeweils höchsten Standards sein. Regulierungsrückschritte darf es nicht geben.

 

Sozialstandards und Vorsorgeprinzip
Das Abkommen muss die Einhaltung und Umsetzung von Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards verbindlich festschreiben. Das gilt insbesondere für die ILO-Kernarbeitsnormen, um einseitige Wettbewerbsvorteile zulasten guter Arbeitsbedingungen zu verhindern. Außerdem müssen sich europäische Verbraucher auf die Prüfung von Produkten verlassen können, bevor sie zum Verkauf zugelassen werden (Vorsorgeprinzip).

 

Dienstleistungssektor
Nur Dienstleistungen, die dafür ausdrücklich vorgesehen sind, dürfen liberalisiert werden (Positivlistenansatz). So kann auch in Zukunft entschieden werden, bestimmte Bereiche nicht zu liberalisieren. Den im Entwurf vorgesehenen Negativlistenansatz lehnen wir ab. Auf keinen Fall darf das Abkommen die Re-Kommunalisierung von Bereichen öffentlicher Daseinsvorsorge verhindern.

 

Beteiligung /Abstimmung

Die Abstimmung der nationalen Parlamente über den fertigen CETA-Vertragstext ist, sowohl aus politischen als auch aus rechtlichen Gesichtspunkten, zwingend erforderlich. Die Auffassung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt und somit in Deutschland der Bundestag und auch der Bundesrat zu beteiligen sind wird geteilt.

Das Abkommen muss daher in allen EU-Mitgliedstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden, sonst kann es insgesamt nicht in Kraft treten.

 

Da es nach Art. 218 AEUV Absatz 5 möglich ist, Abkommen vorläufig und mit entsprechendem Bestandsschutz anzuwenden, sollte klar sein, dass ein ablehnendes Votum im Ratifikationsprozess nicht folgenlos bleiben darf.

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)