Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung in den dafür vorgesehenen Krankenhäusern der Bezirke den aktuellen Bedarfen entsprechend kapazitätsmäßig ausgeweitet und ausreichend finanziert wird. Wartezeiten für Behandlungen außerhalb eines Notfalls sollen auf maximal einen Monat gesenkt werden.
- Darüber hinaus kann nicht hingenommen werden, wenn – wie zuletzt in der Presse berichtet – in der stationären Behandlung medizinische Standards nicht eingehalten werden. Dass konkret im Fall des Urban-Krankenhauses in Kreuzberg aus baulichen Gründen nicht sichergestellt ist, dass stationäre Patient*innen ihr gesetzlich verankertes Recht auf täglichen Aufenthalt im Freien wahrnehmen können, ist inakzeptabel. Wenn Standards nicht eingehalten werden, muss der Senat in Zukunft vehement agieren, bis hin zu temporären Schließungen, bis die maßgeblichen Standards eingehalten werden können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung in den dafür vorgesehenen Krankenhäusern der Bezirke den aktuellen Bedarfen entsprechend kapazitätsmäßig ausgeweitet und ausreichend finanziert wird. Wartezeiten für Behandlungen außerhalb eines Notfalls sollen auf maximal einen Monat gesenkt werden.
- Darüber hinaus kann nicht hingenommen werden, wenn in der stationären Behandlung medizinische Standards nicht eingehalten werden. Wenn Standards nicht eingehalten werden, muss der Senat in Zukunft vehement agieren, bis hin zu temporären Schließungen, bis die maßgeblichen Standards eingehalten werden können.
PDF:
Beschluss:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung in den dafür vorgesehenen Krankenhäusern der Bezirke den aktuellen Bedarfen entsprechend kapazitätsmäßig ausgeweitet und ausreichend finanziert wird. Wartezeiten für Behandlungen außerhalb eines Notfalls sollen auf maximal einen Monat gesenkt werden.
- Darüber hinaus kann nicht hingenommen werden, wenn in der stationären Behandlung medizinische Standards nicht eingehalten werden. Wenn Standards nicht eingehalten werden, muss der Senat in Zukunft vehement agieren, bis hin zu temporären Schließungen, bis die maßgeblichen Standards eingehalten werden können.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Als SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung der psychischen Gesundheit in Berlin ein. Insbesondere die steigende Zahl psychischer Erkrankungen unter jungen Menschen macht deutlich, dass es gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung braucht. Deshalb haben wir dieses Thema intensiv diskutiert und, gemeinsam mit dem Koalitionspartner, ein Fachgespräch organisiert, um gemeinsam mit Expert*innen Lösungsansätze zu entwickeln.
Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Berliner Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) ein. Zudem haben wir uns im Ausschuss für Gesundheit und Pflege durch einen erfolgreichen Änderungsantrag dafür eingesetzt, dass die Arbeit des Landesbeirats für psychische Gesundheit gestärkt und vereinfacht wird: Der Landesbeirat für psychische Gesundheit kann künftig bei Ausscheiden eines Mitglieds oder einer/einer Stellvertreterin/Stellvertreters während der Legislaturperiode selbst neue Mitglieder wählen – in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit. Damit wird das bisher langwierige Verfahren über das Abgeordnetenhaus abgekürzt, um die Handlungsfähigkeit des Beirats sicherzustellen. Mit einem weiteren Antrag haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, eine/n ehrenamtliche/n Landesärztin bzw. Landesarzt für psychische Gesundheit mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche zu etablieren. In den vergangenen Haushaltsberatungen ist es uns zudem gelungen, diese noch zu besetzende Stelle mit einer Geschäftsstelle zu versehen und so ihre zukünftige Arbeit personell zu unterstützen.
Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen konnten wir darüber hinaus durch eine gezielte finanzielle Stärkung einen klaren Schwerpunkt auf die Förderung der psychischen Gesundheit setzen. Entgegen den ursprünglichen Planungen der Senatsverwaltung für Finanzen ist es uns gelungen, die PEP-Mittel nicht nur vollständig zu sichern, sondern diese zusätzlich um jährlich 500.000 Euro zu erhöhen.
Darüber hinaus bauen wir das Projekt „Soulspace“ mit ebenfalls 500.000 Euro pro Jahr weiter aus und schaffen zwei zusätzliche Anlaufstellen. „Soulspace“ bietet niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Beratungsangebote für junge Menschen in psychischen Krisensituationen. Bislang existiert in Berlin jedoch lediglich eine entsprechende Einrichtung, was dem bestehenden Bedarf nicht gerecht wird. Vor diesem Hintergrund stellt der schrittweise Ausbau weiterer Anlaufstellen einen zentralen Schwerpunkt unserer Arbeit dar.
Insgesamt bleibt die Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung eine für uns zentrale Aufgabe. Wir werden weiterhin daran arbeiten, die Strukturen in Berlin nachhaltig zu stärken und stellen immer wieder schriftliche Anfragen zu dem Thema; etwa zur Versorgung von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen in Berlin (Drucksachen 19/19397 und 19/19398) und in Bezug auf die Aktuelle Situation der stationären Psychiatrie in Berlin (19/19842).
Stellungnahme des Senats 2026:
Das Berliner Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) finanziert bezirkliche Angebote für psychisch kranke und suchtkranke Menschen über ein festes Transferbudget, das mittels eines kennzahlengestützten Verfahrens auf die zwölf Bezirke verteilt wird.
Die Erhöhung der PEP-Mittel ist im Haushalt 2026/27 beschlossen worden. Dort werden 2,5 Mio. EUR pro Jahr bereitgestellt, um (zweckgebunden) die komplementäre psychiatrische Versorgung in den Bezirken zu finanzieren, mithin genau die im Antrag geforderten "Anlaufstellen":
- Kontakt- und Beratungsstellen (KBS),
- Psychiatrische Zuverdienstprojekte (Arbeitsmöglichkeiten für Erkrankte),
- Suchtberatungsstellen (Alkohol- und Medikamentenhilfe),
- Berliner Krisendienst.
Aufgrund der demographischen Entwicklung und allgemeinen Zunahme psychischer Erkrankungen ist damit zu rechnen, dass die Inanspruchnahme der bestehenden Beratungsangebote steigt und die Mittel folglich nicht auskömmlich sind. Adressaten und Themenfelder des PEP werden bis Sommer 2026 evaluiert, darauf basierend soll die Entwicklung eines neuen Zuweisungsmodells erfolgen, um künftig die Ausfinanzierung zu gewährleisten.
Überweisungs-PDF:
