Antrag 152/II/2022 Beteiligungssteuerung und Berichtspflichten für landeseigene Unternehmen ausweiten - Keine Ausgleichsabgaben für niemanden!

Status:
Annahme

Private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand stehen in der Verantwortung, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und für ihre Karriere, ihre Fort- und Weiterbildung Sorge zu tragen. Das Land Berlin hat hierfür Vorbildfunktion – sowohl als Gesamtarbeitgeberin als auch im Rahmen der Beteiligungssteuerung für die vielen landeseigenen Unternehmen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Landesunternehmen (Betriebe bei Mehrheitsbeteiligung und ihre Tochterunternehmen)).

 

Die Zahlung von Ausgleichabgaben (§ 160 SGB IX) belegt ein mangelndes Problembewusstsein zur Behebung der arbeitsmarktpolitischen Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie belegen auch unzureichende Kenntnisse in den Beteiligungsunternehmen bei der Lösung des branchenübergreifend vorhandenen Fachkräftemangels. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben rund die Hälfte (47,9 Prozent) der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung. Bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung suchen nur rund 37 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft oder eine Stelle, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger*innen daher auf, dafür Sorge zu tragen:

  • In den Beteiligungsunternehmen sind Verfahren zum Disability Mainstreaming zu entwickeln, die die Einstellung und Karriereförderung von Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen. Diese Aufgabe gehört auch auf die Ebene der jeweiligen Geschäftsführungen, der Vorstände und der Aufsichtsräte. Bei diesem Top Down-Ansatz bedarf es einer stärkeren Transparenz.
  • a. anlehnend an die Regelungen zur Frauenförderung-, der Gleichstellungs- und Genderpolitik sind seitens des Abgeordnetenhauses und u.a. auch durch die Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende gesetzliche Berichtspflichten für den Beteiligungsbericht und seine unterjährigen Erfordernisse zu etablieren.
  • Seitens der zuständigen Senatsverwaltungen sind sowohl entsprechende Ausführungsvorschriften für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin als auch entsprechende Informationsflyer zügig zu entwickeln.
  • Die Ausgleichsabgaben sind drastisch zu erhöhen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Siehe auch Beantwortung Antrag 154/II/2022 Dazu: Mit der Einrichtung eines Partizipationsfonds nach § 34 des LGBG fördert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung Projekte, die die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zum Ziel haben. Dafür wurden eine Rechtsverordnung und eine Förderrichtlinie erlassen. Ein Förderbeirat wird maßgeblich über die Vergabe der Mittel mitentscheiden. Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH übernimmt die administrative und zuwendungsrechtliche Verwaltung des Fonds. Das Ziel ist es, ein weitestgehend niedrigschwelliges und barrierefreies Antragsverfahren für die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu erreichen.
Überweisungs-PDF: