Antrag 21/I/2021 Beste Bildung für alle Kinder! Bildungsgerechtigkeit erkämpfen

Status:
Erledigt

Dass der Bildungsweg und die Bildungschancen von Kindern in Berlin und in Deutschland nach wie vor stark von der Herkunft und dem sozialen Status der Eltern abhängt, wollen und werden wir nicht hinnehmen. Die Berliner Bildungspolitik braucht daher unter Berücksichtigung der sorgfältig erarbeiteten Verbesserungen der letzten Jahre eine Weiterentwicklung der Qualität in allen Berliner Bildungseinrichtungen – Kindergärten, Schulen, Musikschulen, Volkshochschulen.

 

Dazu halten wir die folgenden Schritte für notwendig:

  1. Verbesserte Rahmenbedingungen in Bildungseinrichtungen durchsetzen
  2. Investitionsstau auflösen – in Zukunft investieren
  3. Qualifizierung und Kooperationen für Kinder und Jugendliche verstärken
  4. Die Chancen der Digitalisierung nutzen
  5. Sprachbildung intensivieren

 

Verbesserte Rahmenbedingungen in Bildungseinrichtungen durchsetzen

Wir fordern deutlich verbesserte Bedingungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen in Bezirken mit vielen bildungsbenachteiligten Familien. Es muss weiter für eine angemessene Bezahlung von allen Pädagog*innen gekämpft werden. Außerdem muss die Zusammenarbeit mit Eltern, etwa durch Stadtteilmütter oder über das Quartiermanagement intensiviert werden. Die Kapazitäten der Kindergärten und Schulen, etwa für den personellen Mehraufwand, für Sprachförderkräfte oder Logopäden, müssen schnellstmöglich deutlich erhöht werden. Zusätzlich muss das Bundesprogramm Sprach-Kita „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ verstetigt, zumindest aber verlängert werden. Die Möglichkeiten aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ müssen in Berlin fachlich und sachlich zwischen den Akteuren diskutiert werden, was das Gesetz ausdrücklich vorsieht und vorschreibt.

 

Mit der Einstellung von Quer-, Direkt- und Seiteneinsteiger*innen ist es gelungen, dass die Anzahl der Lehrer*innen in Berlin trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels erneut angestiegen ist. Wir brauchen eine bessere Verteilung dieser Lehrkräfte, damit neue und angehende von erfahrenen Kolleg*innen profitieren können. Eine bessere Verteilung muss dazu führen, dass die Schulen in besonders sensiblen Bereichen (Klassenleitung, Lernanfangs-Klassen) grundsätzlich auf grundständig ausgebildete Lehrkräfte zurückgreifen können. Um die Qualität zu verbessern, muss Berlin ein attraktiver Arbeitgeber für Lehrkräfte sein, daher müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden: Entlastung von Verwaltungsaufgaben, erweiterte Möglichkeiten für Weiterbildung der Lehrkräfte schaffen, Klassenfrequenzen absenken bei gleichzeitiger Kapazitätserhöhung, Stellen für multi-professionelle Teams schaffen und verlässliche Schulreinigung sicherstellen.

 

Investitionsstau auflösen – in Zukunft investieren 

In vielen Bezirken steuern wir auf einen erheblichen Mangel an Schulplätzen zu. Obwohl das Angebot an Schul- und Kitaplätzen deutlich erhöht worden ist, wächst der Bedarf weiter. Um dieses Problem zu lösen, sind vielfältige kreative Ansätze notwendig. Dazu gehört unter anderem die Sanierung und Vergrößerung bestehender Schulen und der Neubau. Soweit keine Leerflächen in der Umgebung einer bestehenden Schule verfügbar sind, sollen auch kleinere Grünflächen, Gewerbeeinheiten und kulturell genutzte Flächen in die Planung einbezogen werden. Für uns als SPD ist daher klar, dass bei der Vergabe von bezirklichen Flächen zunächst geprüft werden muss, ob sie für einen Schul- oder Kita-Standort in Frage käme. Dem Schul- und Kitabau ist dabei Priorität einzuräumen und gegebenenfalls entstehende Verluste an Grünflächen müssen an anderen Stelle ausgeglichen werden. Modulare Ergänzungsbauten auf Flächen von Schulhöfen sollen die Ausnahme bleiben und auf besonders dringliche Fälle beschränkt bleiben. Flächen für den Schul- und Kitabau, die dem Land, dem Bund oder privaten Eigentümer*innen gehören, sind gezielt anzukaufen, sofern dies möglich ist.

 

Auch ehemalige Friedhöfe sollen als Schulstandort ertüchtigt werden. Da die Schulplatznot gerade im Innenstadtbereich am größten ist, soll auch geprüft werden, ob Flächen, die an Private verpachtet sind, ebenfalls als Schulstandort genutzt werden können. Gebäude müssen auch architektonisch neu gedacht (z.B. Gestapelte Turnhallen, Dachausbau) und auch Doppelnutzungen (beispielsweise Schule und Kita bzw. Kita und Jugendfreizeiteinrichtung) ermöglicht werden.

 

Für das Gelingen einer zukunftsorientierten Bildungsinfrastruktur ist die Dauer von Planungsverfahren deutlich zu senken. Geprüft werden muss, ob die externe Vergabe für Bedarfserhebung und Bauplanung, -steuerung und -aufsicht zu einer nachhaltigen Entlastung des Bezirksamts führt. Dazu bedarf es allerdings auf öffentlicher und privatwirtschaftlicher Seite konkreter Selbstverpflichtungen zu sozialen und nachhaltigen Standards.

Das Raumangebot ist an vielen Schulen und Kindergärten derzeit nicht ausreichend, um eine angemessene individuelle Förderung und Freizeitgestaltung mit sozialpädagogischer Betreuung zu gewährleisten. So sollten ein Selbstlernzentrum, Differenzierungsräume, Erholungs-, Schutz- und Ruheräume zu jeder Schule gehören.

 

Qualifizierung und Kooperationen für Kinder und Jugendliche verstärken

Berlin verfügt über kein eigenes Landesinstitut für Schule. Dabei sind die Herausforderungen in Berlin, zumindest in den Bereichen Schulentwicklung und Personalentwicklung, nicht mit denen in Brandenburg zu vergleichen. Deshalb muss Berlin ein eigenes Landesinstitut haben, das alle Akteur*innen im Bildungsbereich vernetzt, Innovationen aufnimmt und Veränderungsprozesse begleitet.

 

Berlin verfügt über eine sehr differenzierte, bisweilen auch unübersichtliche Landschaft von Einrichtungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, sowie der Bildungsinstitutionen. Nach dem Vorbild anderer Stadtstaaten sind die Akteure besser zu vernetzen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und den Sportvereinen, dem Quartiersmanagement, Kultureinrichtungen, der Wirtschaft und anderen Akteuren. Schulen benötigen mehr Freiheiten das Bildungsangebot für ihre Schüler*innen zu gestalten. Die Schulen vor Ort wissen am besten, was ihre Kinder und Jugendlichen benötigen. Der Übergang von Bildungseinrichtungen muss besser begleitet werden und darf nicht zur Unterbrechung von Förderungsangeboten führen.

 

Kindertagesstätten sind auch Orte der Familienbildung. Ihre vornehmliche Aufgabe ist die Stärkung der Kinder in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung. Hierfür stellen wir den Pädagog*innen und Sonderpädagog*innen Sozialarbeiter*innen in enger Zusammenarbeit an die Seite. Diese unterstützen die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft im Rahmen der Familienbildung. Somit wird das pädagogische Team entlastet und kann sich auf die Arbeit mit den Kindern konzentrieren.

 

Die strikte Trennung von äußeren und inneren Bildungsangelegenheiten ist eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems und muss überwunden werden. Auch die Jugendclubs und Jugendzentren müssen dabei personell, finanzielle und technisch unterstützt werden. Aufgabe der bezirklichen Bildungspolitik muss auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Bezirk sein. Dazu muss zumindest die Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und der Schulaufsicht deutlich verbessert werden.

 

Die Chancen der Digitalisierung nutzen

Die Digitalisierung verändert die Art und die Inhalte des Lernens der Kinder und Jugendlichen. Ein Beispiel dafür ist das Lernen über die Veränderung der Welt durch Künstliche Intelligenz. Es ist die Aufgabe der Bildungspolitik die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ein Breitbandanschluss für jede Schule ist dabei ein Mindeststandard. Der Zugang zu digitalen Endgeräten und stabiles W-LAN im gesamten Gebäude muss allen Schüler*innen für unterrichtliche Zwecke offenstehen. Der Zugang zu digitalen Endgeräten muss allen Schüler*innen ermöglicht werden, insbesondere denen, die keinen Zugang im häuslichen Umfeld haben. Die Programme aus dem Digitalpakt Schule und dem Zusatzprogramm für die digitale Ausstattung müssen zügig an allen Berliner Schulen umgesetzt werden. Reibungsverluste, die durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bezirk und Senat entstehen, müssen durch klare Verantwortlichkeiten abgebaut werden.

 

In den letzten Monaten haben viele Lehrer*innen sich umfassend im Bereich digitaler Lernkonzepte fortgebildet. Diese Qualifizierung weiterzuführen ist eine der herausragenden Aufgaben der Bildungspolitik. Da die Entwicklungen in diesem Bereich immer weiter voranschreiten, fordern wir ein angemessenes Weiterbildungsbudget für alle Lehrer*innen, mit dem sie sich regelmäßig im Bereich E-Pädagogik fortbilden können. Diese Aufgabe soll zentral dem neu zu schaffenden Landesinstitut für Schule übertragen werden.

 

Dabei sind Lehrkräfte immer wieder mit völlig unzulänglichen Rahmenbedingen konfrontiert: Es fehlen datenschutzkonforme digitale Werkzeuge, moderne digitale Lernplattformen, eine integrierte Verwaltungssoftware, die Kommunikationsprozesse in den einzelnen Schulen angemessen abbildet. Hier ist dringender Handlungsbedarf. Darüber hinaus soll jede Schule einen „Bildungstechnologen“ beschäftigen, der neben den Fähigkeiten eines/r IT-Administrators/in auch e-pädagogische Kenntnisse mitbringt. Es soll geprüft werden, ob für diesen Zweck ein neuer Studiengang eingeführt wird, um entsprechendes Personal auszubilden. Kurzfristig sollen auch Schulhausmeister*innen hier Fort- und Weiterbildungen finanziert werden. Schulen so auch jetzt einen schnellen und konstanten digitalen Support bekommen. Hierfür müssen Hausmeister*innen allerdings eine tarifliche Erhöhung der Gehälter sowie zeitliche Kapazitäten erhalten.

 

Sprachbildung intensiveren

Es bedarf verbesserter Bedingungen für Bildungseinrichtungen in den Bezirken mit vielen bildungsbenachteiligten Familien. Dazu gehören Programme, die die Zusammenarbeit mit den Familien möglich machen und Familien intensiver begleitet werden können (Stadteil*eltern, Quartiersmanagement). Die guten bestehenden institutionellen Ressourcen im Bereich Sprachförderung müssen zusammengeführt werden. Mehrsprachige Kinder müssen zwingend beim Erwerb der deutschen Sprache umfassend gefördert werden. Gleichzeitig erkennen wir, dass unser Bezirk vielfältig und divers ist und es daher mehr vielsprachiger Unterrichts- und Lehrmittelangebote bedarf. Wodurch der Zugang besser ermöglicht, Spracherwerb vereinfacht wird und auf die jeweiligen Sprachbedrüfnisse der Schüler*innen eingegangen werden kann. Bis zum Ende des Kindergartens sollen sich die Kinder so sicher mit der deutschen Sprache fühlen, dass diese in der Grundschule und in der weiterführenden Schule keine unüberwindbare Barriere oder zusätzliche Hürde mehr für sie darstellt. Kinder mit erhöhten Förderungsbedarf sollen an Schulen diskriminierungsfrei Zugang zu Sprachförderung erhalten. Gleichzeitig ist die Familiensprache in Form von Materialen, Vorlesenden in der Familiensprache oder auch zentralen Buchempfehlungen in den Kindergärten und Schulen sichtbar zu machen. Die Rahmenbedingung und Orientierung für die Umsetzung, muss die Senatsverwaltung, verbindlich für alle Kindergärten und Schulen, setzen.

 

Damit für alle Kinder die gleichen Bildungschancen gelten, muss auf die unterschiedlichen Situationen und Herausforderungen der Kinder eingegangen und alles darangesetzt werden, sie bestmöglich zu unterstützen und allen Kindern frühzeitige Grundlagen für ihren späteren Bildungsweg mitzugeben. Für die Durchsetzung und bedarfsgerechten Planung der Förderungen bedarf es einer verbindlichen Datengrundlage. Daher muss zunächst die Doppelungen in der Sprachstanderhebung vermieden werden und die systematische Zusammenführung von Daten für eine bedarfsgerechte Planung der Förderinstrumente realisiert werden. Die bestehenden institutionellen Ressourcen im Bereich Sprachförderung müssen zusammengeführt werden (ZeS , ZAS, BeKi , IQB, ANE). Die erhobenen Daten müssen mit den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung verknüpft werden. Es muss unverzüglich mit der Planung für die Einführung eines diskriminierungsfreien, für alle Kinder gleichermaßen geltenden Test gearbeitet werden, dessen Ergebnis für die Förderung nutzbar gemacht werden kann. Eltern sollten von den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt angeschrieben werden und mit verbindlichen Terminvorschlägen, für die Eltern, verbunden werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 109/I/2021 (Konsens)