Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

Status:
Annahme mit Änderungen

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Als Teilelemente sollen geprüft werden: 

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Begründung: 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Als Teilelemente sollen geprüft werden: 

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion unterstützt das Anliegen des Antrags, den Bausektor klimafreundlicher zu gestalten und somit den signifikanten Anteil dieses Bereichs am CO2-Ausstoß zu verringern. Im Koalitionsvertrag ist die Berücksichtigung ökologischer Themen in der Novelle der Berliner Bauordnung festgehalten. Die Planungen für das Kurt-Schumacher-Quartier sehen das größte Holzbau-Quartier in Europa vor. Der Senat wird hierfür eine Kooperation mit den Berliner Forsten eingehen, um die regionale Holzwirtschaft zu unterstützen. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Initiativen und wird bei der Novelle der Berliner Bauordnung diese Anliegen vorantreiben.  Stellungnahme des Senats 2022: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 heißt es: „Der Senat wird einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung legen und das Bauen in Berlin konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten. Damit wird Berlin Teil des „Green Deals“ der Europäischen Union. Das Land und seine Unternehmen verpflichten sich, beim Neubau eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) durchzuführen. Die im Verfahren befindliche Zertifizierung (Silber ab zehn Mio. Euro Investitionsvolumen) ist jeweils zu dokumentieren. Neue Gebäude (auch bei den landeseigenen Betrieben) sollen möglichst aus nachwachsenden und kreislaufgerechten Baustoffen errichtet werden, um den Ressourcenverbrauch und damit die CO2-Emmissionen deutlich zu senken. Schulgebäude und Wohnbauten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen vermehrt aus Holz und klimagerechten Baustoffen gebaut werden. Lebenszykluskosten sind bei der bei der Analyse, Bewertung und Planung neuer Gebäude ein wichtiges Kriterium. Eine Berliner Holz-Bauhütte wird aufgebaut. Das Schumacher-Quartier wird dabei Pilotprojekt. Zur Erreichung der CO2-Einsparungen im Gebäudebestand wird der Senat den bereits begonnenen Prozess der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften intensivieren – als Beitrag zur Erreichung des Ziels der CO2-Klimaneutralität bis 2045. Für den Wohnungsbestand werden Förderprogramme weiterentwickelt und mit dem Förderinstrumentarium des Bundes abgestimmt. Der Senat wird die Schaffung und Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Zuge einer Novellierung der Wohnungsbauförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen ermöglichen. Der Abriss von baulichen Anlagen vernichtet bislang sehr viel graue Energie. Für den Senat haben deshalb Umbau und Erweiterung Priorität gegenüber Abriss und Neubau. Wo Bauteile abgebrochen werden, gilt das Primat der Kreislaufwirtschaft und des Getrenntsammelns. In Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft soll das Recycling von Bauabfällen deutlich verstärkt und die Lagerung und Wiedernutzung von älteren Bau- und Ausbauteilen ermöglicht werden. Für Innovationen am Bau wird das Land Berlin mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bauwirtschaft in der Region kooperieren und ein Bauinnovationszentrum für Beratung und Schulung einrichten, das eng mit der Bundesstiftung Baukultur zusammenarbeiten wird. Um asbestfreie Hauptstadt zu werden, schafft der Senat als Sofortmaßnahme Beratungskapazitäten für Mieterinnen und Mieter sowie Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Die energetische Ertüchtigung des öffentlichen Gebäudebestands wird durch Bundes- und Landesprogramme gefördert.“

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: