Antrag 78/I/2021 Aufarbeitung der NS Vergangenheit der Berliner Beamt*innen in West und Ost nach 1945 durch Historiker*innen

Status:
Annahme

Nach der Befreiung 1945 und der danach folgenden Wiederaufnahme der Tätigkeit der Verwaltung, brauchte es auch in Berlin Personal, welches in der Verwaltung erfahren war. Dieses Personal wurde vornehmlich aus der bis 8. Mai 1945 existierenden Verwaltung rekrutiert. Damit ist aber auch davon auszugehen, dass Personen die sich an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt haben in den Verwaltungen von West- und Ost Berlin arbeiteten.

 

Ähnlich wie auch beispielsweise das Bundesjustizministerium oder das Auswärtige Amt soll nun auch für die Verwaltungen von Ost und West Berlin geklärt werden welche belasteten Personen nach 1945 hier arbeiteten und falls es Anhaltspunkte dafür gibt, inwiefern ihre Tätigkeit durch ihre Verstrickung in die NS Verbrechen beeinflusst waren.

 

Wir fordern die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für eine unabhängige Historiker*innen Kommission einzusetzen, welche die personalen und strukturellen Kontinuitäten mit dem Nationalsozialismus in Justiz, Polizei und Senatsverwaltungen in Berlin-West und -Ost erforscht. Ziel der Kommission soll es sein, ausgehend vom Stand der Forschung historisches Wissen und Deutungsangebote bereitzustellen, um der Öffentlichkeit die Auseinandersetzung mit dem Fortdauern von Ideen und Handlungsmustern und dem andauernden Einfluss mehr oder weniger überzeugter Nationalsozialist*innen auf das Berliner Leben nach 1945 zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Studie werden veröffentlicht und in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Auf die Untersuchung muss ein öffentlicher Diskurs folgen, um diesen Teil der deutschen Geschichte auszuarbeiten. Grundlage und Beispiel kann das Forschungsprojekt „Die Berliner Justiz nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz“ sein.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Nach der Befreiung 1945 und der danach folgenden Wiederaufnahme der Tätigkeit der Verwaltung, brauchte es auch in Berlin Personal, welches in der Verwaltung erfahren war. Dieses Personal wurde vornehmlich aus der bis 8. Mai 1945 existierenden Verwaltung rekrutiert. Damit ist aber auch davon auszugehen, dass Personen die sich an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt haben in den Verwaltungen von West- und Ost Berlin arbeiteten.

 

Ähnlich wie auch beispielsweise das Bundesjustizministerium oder das Auswärtige Amt soll nun auch für die Verwaltungen von Ost und West Berlin geklärt werden welche belasteten Personen nach 1945 hier arbeiteten und falls es Anhaltspunkte dafür gibt, inwiefern ihre Tätigkeit durch ihre Verstrickung in die NS Verbrechen beeinflusst waren.

 

Wir fordern die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für eine unabhängige Historiker*innen Kommission einzusetzen, welche die personalen und strukturellen Kontinuitäten mit dem Nationalsozialismus in Justiz, Polizei und Senatsverwaltungen in Berlin-West und -Ost erforscht. Ziel der Kommission soll es sein, ausgehend vom Stand der Forschung historisches Wissen und Deutungsangebote bereitzustellen, um der Öffentlichkeit die Auseinandersetzung mit dem Fortdauern von Ideen und Handlungsmustern und dem andauernden Einfluss mehr oder weniger überzeugter Nationalsozialist*innen auf das Berliner Leben nach 1945 zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Studie werden veröffentlicht und in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Auf die Untersuchung muss ein öffentlicher Diskurs folgen, um diesen Teil der deutschen Geschichte auszuarbeiten. Grundlage und Beispiel kann das Forschungsprojekt „Die Berliner Justiz nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz“ sein.“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Derzeit in parlamentarischer Beratung.
Überweisungs-PDF: