Antrag 60/I/2023 Artikel 31 Istanbul-Konvention konsequent umsetzen: Sicherheit der Frauen und Gewaltschutz muss Vorrang haben vor Umgangs- und Sorgerecht

Status:
Erledigt
  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 31 der Istanbul-Konvention (IK) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirksam umgesetzt wird. Das zivilrechtliche Umgangs- und Sorgerecht muss unverzüglich so ausgestaltet werden, dass der Gewaltschutz Vorrang hat.
  2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert zu prüfen, ob die Umsetzung des Artikel 31 IK im Wege einer Bundesratsinitiative forciert werden kann und entsprechend zu handeln.
  3. Auf Bundes- und Landesebene sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht Gewalttaten gegen den nicht-gewalttätigen Elternteil immer berücksichtigt werden. Die Vorschläge und Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission (GREVIO) sind einzubeziehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 59/I/2023 (Konsens)