Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, durch das eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende und Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gem. § 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII erfolgt. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes sowie der Mietpreisent-wicklung ist es dringend erforderlich, dass eine Anpassung des § 22 SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gem. §29 Abs. 1, Satz 1 SGB XII erfolgt. Darüber hinaus sollte sich die dafür jeweils zuständigen SPD-Mitglieder bei Ländern und Kommunen für eine Ausweitung des Ermessensspielraums bei der Umsetzung des Verwaltungshandelns einsetzen.
- LPT I-2021: Überweisen an: FA IX – Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
- LPT II-2021: Stellungnahme FA IX: Das Thema Antrag 105/I/2021 Anpassung der Angemessenheit der Wohnung bei Grundsicherung in der AG Soziales diskutiert. Das endgültige Verhandlungsergebnis kenne ich nicht. Wir hatten diese beiden Themen mit den Koordinator*innen der beiden Verhandlungs AG auf dem Weg gegeben.