Antrag 99/II/2022 Afghanistan im Anbruch des neuen Jahrzehnts – alte Fehler und Versäumnisse nicht wiederholen

Status:
Annahme

Die Lage in Afghanistan bleibt rund zwölf Monate nach dem gewaltsamen Putsch durch die Taliban unhaltbar. Nach wie vor häufen sich beinahe täglich Berichte über die Misshandlung und Marginalisierung von Minderheiten und insbesondere der stetigen Drangsalierung von Frauen und Mädchen. Auch die humanitäre Lage bleibt unverändert dramatisch.

 

Nach Einschätzungen der Vereinten Nationen soll knapp die Hälfte der afghanischen Bevölkerung akuten Hungersnöten ausgesetzt sein. Zwar konnte eine flächendeckende Hungersnot im Winter dank internationaler Anstrengungen noch abgewendet werden; das jüngste Erdbeben erfordert jedoch erneut internationale Aufmerksamkeit.

 

Am 22. Juni 2022 wurde der Südosten Afghanistans von einem schweren Erdbeben erschüttert, welches bislang mehr als 1000 Todesopfer forderte. Dieses Erdbeben hat die ohnehin offensichtliche Verwundbarkeit der afghanischen Bevölkerung einmal mehr schonungslos offengelegt. So ist der ohnehin nicht endende Bedarf an Hilfsgütern umso dringlicher geworden. Insbesondere die Versorgung gestaltet sich als äußerst schwierig, da der Südosten Afghanistans zu großen Teilen schwer begehbares Gebirge ist, welches häufig nur aus der Luft gut und vor allem schnell zu erreichen ist. Afghanistan kann die Folgen dieses schweren Erdbebens nicht allein stemmen.

 

Wir erkennen an, dass die mehr als prekäre Lage in Afghanistan gesonderter Aufmerksamkeit und Anstrengung bedarf.

 

Trotz bis heute andauernder bewaffneter Auseinandersetzungen, gilt es als sicher, dass die Taliban als Pseudo-Kollektiv am ehesten „Staatsgewalt“ ausüben – sie kontrollieren de facto überwiegende Teile des Landes.

 

Diese bittere Realität ist nicht zu leugnen.

 

Anerkennend dieses Status quos hat das Auswärtige Amt in Bezug auf ihre Afghanistan Politik die Doktrin einer „Gratwanderung“ angenommen. Diese Gratwanderung hat das Ziel, das humanitäre Leid der afghanischen Bevölkerung vor Ort zu lindern, Fluchtkorridore insbesondere, aber nicht ausschließlich für Ortskräfte auszubauen und zu erweitern und vor allem Rechte von Minderheiten, Frauen und Kindern zu schützen.

 

All dies ist kaum möglich, ohne die Taliban in irgendeiner Form zu involvieren. Gerade in den entlegenen Gebieten Afghanistans, wo das Leid oft am größten ist, ist der Einfluss der Taliban am ausgeprägtesten.

 

Für uns steht gleichzeitig jedoch fest, dass Verhandlungen mit den Taliban zum einen nicht mit der Anerkennung als legitime Regierung Afghanistans einhergehen und zum anderen ausschließlich zu humanitären Zwecken und nur unter Einhaltung von Bedingungen möglich sind. Diesem Anspruch sind durch die schwierige Lage vor Ort in Afghanistan viele Hürden gesetzt, insbesondere gestaltet sich eine unerlässliche Kontrolle der Einhaltung von Bedingungen als sehr schwierig.  Helfen können hier vor allem die Vereinten Nationen, die schon länger in Kontakt mit den Taliban stehen und als eine der wenigen überstaatlichen Organisationen seit August 2021 ununterbrochen in Afghanistan präsent sind.  Aus diesem Grund muss primär über die Vereinten Nationen Hilfe erfolgen, aber auch bei Hilfe auf bilateraler Ebene die Vereinten Nationen involviert werden. Letztlich ist es langfristig unausweichlich einen internationalen Hilfsmechanismus zu schaffen, der im Zusammenspiel von Vereinten Nationen und Taliban die internationale Hilfe für Afghanistan koordiniert. An solch einem Mechanismus sollte sich Deutschland beteiligen bzw. ihn anregen.

 

Die Kernbedingungen sind:

 

  • Der uneingeschränkte Zugang zu Bildung unabhängig vom Geschlecht ist nicht verhandelbar.
  • Die versprochene Amnestie für ehemalige Regierungstruppen der Afghanischen Republik ist zu wahren.
  • Ethnische und religiöse Minderheiten haben ihren jahrhundertealten Platz in Afghanistan, ihre Rechte gilt es zu schützen und zu wahren. Nichtsdestotrotz sehen wir als Kernbedingung die Wahrung und Einhaltung aller Menschenrechte.
  • Dass sichere Fluchtrouten und -bedingungen für alle Afghan*innen gewährleistet und geleistet werden können.
  • Politische Tötungen dürfen nicht stattfinden.

 

Diese Bedingungen sollten Grundlage jeglicher potentiellen Verhandlungen mit den Taliban bilden. Sie sind weder verhandel- oder komprimierbar und ihre Einhaltung muss in regelmäßigen Abständen systematisch überprüft werden. Im Lichte dieser Ergebnisse und der Lage der afghanischen Bevölkerung muss die Strategie der Vereinten Nationen und Deutschlands zeitnah neu evaluiert werden.

 

Der Komplex Afghanistan mit seiner geostrategisch wichtigen Lage in Zentralasien ist kaum zu begreifen, ohne regional- und geopolitische Realitäten und Erwägungen zu erfassen.

 

So gilt es als erwiesen, dass die Taliban zum Militär und Geheimdienst Pakistans, welches häufig als ein „Staat im Staate“ innerhalb Pakistans fungiert, ein ambivalentes Verhältnis pflegt. Noch zur Zeit der Anfänge der Afghanischen Republik in den 2000ern, fanden im Osten des Landes regelmäßig Gefechte zwischen Regierungstruppen und den zerstreuten Taliban statt, bis die Taliban sich sukzessiv konsolidieren konnten und von Osten aus ihre Einflusszone ausbauen konnten. Expert*innen und Experten sind sich einig, dass die Taliban ohne einen sicheren Hafen, sowie logistischer und taktischer Unterstützung durch einen Drittstaat kaum in der Lage gewesen wären, so kontinuierlich die Afghanische Republik zu erodieren. Diese Unterstützung erhielten sie erwiesenermaßen vom pakistanischen Militär bzw. Geheimdienst. Das strategische Kalkül, welches hinter der Unterstützung der Taliban durch pakistanische Militärs bzw. den Geheimdienst steht, ist die Rivalität zu Indien – das traditionell enge Beziehungen zu Afghanistan pflegt. Das komplexe Verhältnis zwischen den Taliban und den pakistanischen Militärs wird dadurch unterstrichen, dass kurz nach der Machtübernahme durch die Taliban, der damalige Direktor des pakistanischen Geheimdienstes sich in Afghanistan einfand.  Auch für China und Russland ist das bodenschatzreiche Afghanistan ein Fokus ihrer jeweiligen Regionalpolitik, sei es, um die kontroverse Seidenstraßeninitiative zu erweitern oder um Nadelstiche gegen den geopolitischen Westen zu setzen. Ihre Anerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans muss Deutschland bilateral infrage stellen und entgegenwirken.

 

In diesem vielschichtigen Geflecht bleibt das Opfer stets das Gleiche, die afghanische Bevölkerung.

 

Frauen und Mädchen, die rund die Hälfte der afghanischen Bevölkerung ausmachen, leiden bisher am meisten unter den drakonischen Repressionen der Taliban.  Entgegen den Versprechungen der Taliban in Doha, ist der Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen nicht gewährleistet – im Gegenteil – immer wieder wird berichtet, wie Mädchen und Frauen der Zugang zu Bildung verwehrt wird.  Der uneingeschränkte Zugang zu Bildung bleibt eine für uns unverhandelbare Kernforderung.

 

Trotz aller Defizite der gefallenen Afghanischen Republik, wuchs in ihrer Zeit eine junge und qualifizierte Generation heran, die wider dem Elend des Krieges, relative Freiheit und relative Liberalität erfuhr. In der jungen Afghanischen Republik gelang es Frauen und Mädchen eigenständig einen geachteten Platz in der Gesellschaft zu erringen.

 

Dieser einst hoffnungsvollen jungen Generation von Afghan*innen sind wir verpflichtet.

 

Afghanistan widerfuhr bereits einmal eine Schreckensherrschaft durch die Taliban. Die EU und die USA dürfen die Fehler der 90er Jahre nicht wiederholen und Afghanistan seinem eigenen Schicksal überlassen. Gleichzeitig ist es unabdingbar den Taliban deutlich zu machen, dass finanzielle Unterstützung nur durch Konzessionen ihrerseits möglich ist. Hierbei ist es auch wichtig nicht zu vergessen, welche zweifelhafte Rolle Pakistan beim Erstarken der Taliban gespielt hat.

 

Wir stellen folgende Forderungen an die Bundesregierung:

 

  • Weiterhin keine Anerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans.
  • Mit den Taliban verhandeln, um die Lage vor Ort zu verbessern und deutlich machen, dass finanzielle Hilfe an die kompromisslose Einhaltung der genannten Bedingungen geknüpft ist.
  • Fluchtkorridore aufbauen und erweitern.
  • Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Aufnahmeprogramm für die sogenannten Ortskräfte muss zügig umgesetzt werden und mindestens allen Afghan*innen, die für deutsche Organisationen tätig waren und deren Familien die Aufnahme sowie weiteren Ausreisewilligen, die von Verfolgung der Taliban betroffen sind, ermöglichen. Die Bundesregierung muss diesbezüglich ihre Bemühungen intensivieren.
  • Die Einwanderung in die EU von Afghan*innen, die nicht in Verbindung zu den Taliban stehen, soll vereinfacht werden.
  • Gezielte Sanktionen gegen die pakistanische Armee und den Geheimdienst bzw. Individuen, die eine maßgebliche Rolle bei der Eroberung Afghanistans im August 2021 spielten. Sowie Festhalten an der Aussetzung der militärischen Kooperation auf bilateraler Ebene.
  • Internationale Nicht-Regierungsorganisationen und UN-Programme wie das World-Food-Programme oder das Hohe Flüchtlingskommissariat leisten essentielle Arbeit vor Ort und sind ein maßgeblicher Faktor dafür, dass die Zivilbevölkerung in Afghanistan grundlegend überlebensfähig ist. Die finanziellen Mittel für diese Organisationen müssen deshalb abgesichert und erhöht werden. Die UNICEF, das World Food Program der Vereinten Nationen und das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge sollen in ihrer Arbeit in Afghanistan unterstützt werden.
  • Programme der Entwicklungszusammenarbeit langfristig fortzusetzen
  • Die Unterstützung demokratischer sowie insbesondere feministischer Bewegungen in Afghanistan.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: