Antrag 164/I/2024 AfD-Verbot jetzt prüfen!

Status:
Nicht abgestimmt

Die kürzlich erschienene Recherche des journalistischen Kollektivs “Correctiv” hat noch prägnanter als zuvor verdeutlicht, dass die AfD in ihrer aktuellen und bisherigen Form eine Gefahr für Menschen marginalisierter Gruppen darstellt. Mit ihrem sog. “Masterplan für Deutschland” plante die rechtsextreme, faschistische Partei migrantisierte Menschen sowie deren Unterstützer*innen zu “remigrieren”, also gewaltvoll von ihrem Lebensmittelpunkt zu entfernen. Die Enthüllungen stellen dabei nur die Spitze des Eisberges dar, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die selben Rechtsradikalen 2015 auf Geflüchtete schießen wollten, den EU-Austritt fordern und queerfeindliche Äußerungen auf der Tagesordnung stehen.

 

Auch die Berliner AfD fällt immer wieder durch rechtsextreme und rassistische Äußerungen auf. In vielen Berliner Bezirken erleben wir immer wieder aufs neue die Radikalität und Menschenfeindlichkeit der Partei – auch und besonders in der Kommunalpolitik. Als SPD stellen wir uns dieser Entwicklung jeden Tag entgegen und tolerieren das Agieren einer solchen Partei nicht.

 

Wir fordern daher, an den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken die Prüfung eines Antrages auf ein Verbot der AfD gemäß Art. 21 Abs. 2 GG vorzubereiten und bei positiver Prüfung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 160/I/2024 (Konsens)