Antrag 183/II/2019 Ärztliche Schulbescheinigungen bei nachgewiesener Krankheit als GKV-Leistung

Status:
Annahme mit Änderungen

Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV und PKV werden.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV und PKV werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an die SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: