Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfürsprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausreichend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:innen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.
LPT I-2023: Überweisen an: ASG
Votum ASG Berlin: Ablehnung
Begründung: Das Land Berlin weist im Bundesländervergleich eine sehr Zahl an Patientenfürsprecher:innen auf. Diese werden von den Bezirksverordnetenversammlungen für die Krankenhäuser eines Bezirks (nach öffentlicher Ausschreibung) gewählt. Die geforderten Begrenzungen sind aus Sicht der ASG ein Eingriff in diese Kompetenz. Auch bleibt unklar, inwieweit die Forderungen zur Verbesserung der Arbeit der Patientenfürsprecher:innen beitragen. Wir empfehlen vor möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen den Austausch der Patientenbeauftragten des Landes Berlin, den verantwortlichen Bezirken und Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.