Antrag 103/I/2023 Änderung des Patientenfürsprecher_innengesetzes

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Lan­deskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psy­chisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfür­sprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausrei­chend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:in­nen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2023: Überweisen an: ASG

 

Votum ASG Berlin: Ablehnung

Begründung: Das Land Berlin weist im Bundesländervergleich eine sehr Zahl an Patientenfürsprecher:innen auf. Diese werden von den Bezirksverordnetenversammlungen für die Krankenhäuser eines Bezirks (nach öffentlicher Ausschreibung) gewählt. Die geforderten Begrenzungen sind aus Sicht der ASG ein Eingriff in diese Kompetenz. Auch bleibt unklar, inwieweit die Forderungen zur Verbesserung der Arbeit der Patientenfürsprecher:innen beitragen. Wir empfehlen vor möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen den Austausch der Patientenbeauftragten des Landes Berlin, den verantwortlichen Bezirken und Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.