Antrag 58/III/2016 Änderung der Landeswahlordnung-Demokratische Wahlen transparenter gestalten

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung – LWO) dahingehend zu ändern, dass der Landeswahlausschuss bei  Anhaltspunkten für Fehler bei der Auszählung der Stimmzettel durch den Wahlvorstand oder bei der Übertragung oder Übermittlung der Wahlergebnisse, vom Bezirkswahlleiter oder der Bezirkswahlleiterin verlangen kann, die Wahlunterlagen des betroffenen Wahlbezirks darauf hin zu prüfen und eine Nachzählung einzelner oder aller versiegelter Stimmzettelbündel des betroffenen Wahlbezirks vorzunehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Der Arbeitskreis I der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat den Beschluss mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, Christian Oestmann, diskutiert. Es soll eine Nachprüfung durch den Landeswahlausschuss ermöglicht werden, ggf. durch eine Angleichung der Regelungen an die Bundeswahlordnung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Rahmen der Diskussion die Bereitschaft erklärt, die Landeswahlordnung entsprechend zu ändern.